Vorstand, Aktionäre und Genossenschaften: Ein Überblick
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Vorstand
Außerordentlicher Vorstand: Der Vorstand muss nicht alle Anforderungen von lanterior erfüllen. Deshalb kann er sich jederzeit in Lany IHN unterscheiden (Art. 96 TRLSA).
Verwaltungsrat Universal: Er wird wirksam einberufen und konstituiert sich, um sich mit einer Frage zu befassen, vorausgesetzt, dass das gesamte Kapital vertreten ist und die Teilnehmer der Feier einstimmig zustimmen (Art. 99 TRLSA).
Administratoren: Die Entscheidungen werden an eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen übertragen, d. h. an einen Verwaltungsrat. In diesem Fall werden die Entscheidungen mit absoluter Mehrheit gefasst.
Aktionäre
Die Aktionäre sind Eigentümer der lempresa Düne oder mehrerer Aktien und sind daher Eigentümer. Aufgrund dieser Tatsache haben sie bestimmte Rechte:
- Recht auf Teilnahme an der Verteilung von Sozialleistungen.
- Recht auf vorzugsweise Zeichnung der neuen Aktien (emissió).
- Recht auf Anwesenheit und Abstimmung in den Sitzungen.
- Recht, die Vereinbarungen anzufechten, sollte gegen das Gesetz/die Satzung verstoßen werden.
- Recht auf Information über Fragen, die auf der Verwaltungsratssitzung (dAccionistes) zur Abstimmung erörtert werden.
Genossenschaft
Es ist ein Zusammenschluss von Einzelpersonen oder Unternehmen mit gemeinsamen Interessen und Bedürfnissen, die ein Non-Profit-Unternehmen entwickeln, das nur die Bedürfnisse ihrer Partner befriedigt. Sie schaffen ein gemeinsames Erbe, das nicht verteilt werden kann.
Allgemeine Eigenschaften
Genossenschaften können der ersten Klasse angehören (5 Mitglieder, die in der Regel Personen sind), der zweiten Klasse (3 Mitglieder, die in der Regel aus Genossenschaften bestehen, die in der Regel juristische Personen sind) oder einen höheren Hochschulabschluss haben.
- Die Haftung des Kommanditisten entspricht dem jeweiligen Nominalwert der Sozialbeiträge (limport).
- Das Mindestkapital für jeden Kooperationspartner ist in fixe und variable Status unterteilt, abhängig von der Anzahl der Partner.
- Der Name des Unternehmens muss den allgemeinen Ausdruck (lexpressió) Genossenschaft oder die Abkürzung (labreviatura) s. Coop. enthalten.
- 30% der Gewinnrücklagen der SHA Reserve werden den erforderlichen Mitteln und den Mitteln zur Förderung der Bildung (deducació) zugeordnet.
Körper
- Generalversammlung: Treffen der Mitglieder und Partner, um Vereinbarungen als oberstes Entscheidungsgremium zu besprechen und zu treffen.
- Vorstand: Verwaltungsrat, Management und Vertretung.
- Resources Committee: Diese Stelle gibt es nur in der ersten Stufe, wenn Genossenschaften den Status verleihen. Sie bearbeitet und löst Beschwerden gegen Mitglieder der Sanktionen.
- Inspektoren: Zensur Aussagen.