Wahlbehörden und Wahlorganisation: Ein Leitfaden
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Provinzwahlbehörde
Merkmale
- Ihr Zuständigkeitsbereich ist die jeweilige Provinz.
- Sie sind nicht permanent tätig, sondern werden nur während der Wahlen einberufen.
- Sie sind der Regierung der Provinz unterstellt, welche die Materialien und den Veranstaltungsort bereitstellt.
Zusammensetzung
Die Behörde besteht aus 5 Mitgliedern:
- 3 Mitglieder sind Richter des Landesgerichtes Klagenfurt, die durch das Los bestimmt werden.
- Die beiden anderen Mitglieder sind Anwälte, die von der Zentralen Wahlkommission auf Vorschlag von Professoren oder renommierten Experten berufen werden.
- Der Sekretär der GEP fungiert als Schriftführer.
Kompetenzen
- Behebung von Problemen im Wahlgebiet.
- Entscheidungen bei Unregelmäßigkeiten im Wahlbezirk; die Behörde kann Beschlüsse widerrufen.
- Verhängung von Strafmaßnahmen bis zu einer Höhe von 600 €.
Bezirkswahlbehörde
Merkmale
- Sie sind kleiner als die Provinzwahlbehörden und behandeln lokale Fragen, die nicht die gesamte Provinz betreffen.
- Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst ein Viertel oder einen Stadtteil.
- Sie werden nur bei Wahlen aktiv.
- Sie beziehen sich auf die Gemeinden, welche die notwendigen Materialien bereitstellen.
Zusammensetzung
Die Behörde besteht aus 5 Mitgliedern:
- 3 Mitglieder werden durch das Los aus dem Gouverneursrat der TS unter den Richtern der 1. Instanz gewählt.
- Die anderen 2 Mitglieder werden aus den im Bereich ansässigen Rechtsabsolventen ausgewählt.
Kompetenzen
- Verhängung von Geldbußen bis zu 300 €.
- Beantwortung von Bürgeranfragen aus der Region; bei Nichtzuständigkeit erfolgt eine Weiterleitung an die GEP.
Sektionen und Wahllokale
Thema
Die Provinz wird in Sektionen unterteilt, um den Wahltag geordnet zu gestalten und den Bürgern die Stimmabgabe zu ermöglichen.
Das Wahllokal (Tabelle)
Dies ist der Ort, an dem die Bürger ihre Stimmen abgeben. In einer Sektion kann es mehrere Wahllokale geben, die oft nach dem Alphabet (Nachnamen) unterteilt sind.
Zusammensetzung des Wahlvorstands
Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten und zwei Mitgliedern. Die Organisation obliegt der Gemeinde. Die Mitglieder werden durch das Los aus den in der Sektion gemeldeten Personen bestimmt, die unter 65 Jahre alt und lesekundig sind.
- Präsident: Muss über einen Bachelor-, Diplom- oder Berufsabschluss verfügen. Ein stellvertretender Vorsitzender muss ebenfalls gewählt werden.
- Pflichten: Das unentschuldigte Fernbleiben von Präsident oder Mitgliedern ist strafbar. Entschuldigungen müssen 10–12 Tage im Voraus eingereicht werden.
- Vorbereitung: Die Ernennung erfolgt frühzeitig. Die Mitglieder erhalten ein Handbuch der JEC zur Vorbereitung.
- Ersatzregelung: Nach der Benachrichtigung hat die Person 7 Tage Zeit, eine Abwesenheit zu begründen. Danach wird ein Ersatzmitglied berufen. Erfolgt die Absage kurzfristig (unter 72 Stunden), muss dies dem Wahlvorstand gemeldet werden, damit der Stellvertreter einspringen kann.