Das Wahlrecht in Spanien

Classified in Rechtswissenschaft

Written at on Deutsch with a size of 4,4 KB.

THEMA 2: Das Wahlrecht

Das Recht auf politische Partizipation

Das Wahlrecht ist als Mittel zur Sicherung der Freiheit konzipiert. Im demokratischen Rechtsstaat trägt es zum Grundsatz der Gleichheit bei, indem es allen Menschen ermöglicht, sich am politischen Prozess zu beteiligen. Heute sind Demokratie und Bürgerbeteiligung untrennbar miteinander verbunden, wobei die Partizipation als Prinzip der Demokratie gilt. Das Recht auf Teilnahme ist ein funktionales Erfordernis eines demokratischen Staates (Art. 23 der spanischen Verfassung).

Die Präambel der spanischen Verfassung drückt die Absicht aus, eine fortschrittliche demokratische Gesellschaft zu fördern, indem die Bürgerbeteiligung über die traditionellen Grenzen hinaus erweitert wird. Dies geht über die Ernennung politischer Vertreter hinaus und umfasst eine Vielzahl von Partizipationsformen.

Das Recht auf Teilnahme ermöglicht die direkte oder indirekte Beteiligung. Es ist ein subjektives öffentliches Recht, und seine Nichtausübung bedeutet Enthaltung, kann aber nicht bestraft werden.

Eigentum am Wahlrecht

Rechtsinhaber sind diejenigen mit spanischer politischer Fähigkeit, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Der Gesetzgeber ist ermächtigt, Fälle der Aussetzung oder des Entzugs des Wahlrechts festzulegen.

Derzeit haben auch Ausländer das Wahlrecht, insbesondere bei Kommunalwahlen. Gemäß Art. 68.5 der spanischen Verfassung sind alle spanischen Staatsbürger, die im Vollbesitz ihrer politischen Rechte sind, wahlberechtigt, ebenso wie Ausländer unter bestimmten Bedingungen.

Die LOREG (Organgesetz des allgemeinen Wahlregimes) erkennt in Art. 176 das Recht von Ausländern bei Kommunalwahlen in zwei Fällen an:

  1. Bilaterale Verträge: Wenn ihre Länder spanischen Staatsbürgern das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen einräumen.
  2. Im Rahmen des Vertrags (Art. 8.b.1): Ausländer genießen das kommunale Wahlrecht in Spanien, sofern sie die Anforderungen der LOREG erfüllen und angegeben haben, dass sie das Wahlrecht in Spanien ausüben werden.

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (LOREG Art. 210.1) haben alle Personen mit Wohnsitz in Spanien das Wahlrecht, ohne die spanische Staatsangehörigkeit zu besitzen, wenn sie:

  • den Status eines Bürgers der Europäischen Union haben,
  • wahlberechtigt sind,
  • sich bereits dafür entschieden haben.

Das Teilnahmerecht wird den Staatsangehörigen als Individuen und nicht als Kollektiv gewährt.

A) Unterscheidung zwischen Wahlberechtigten und Wählern

Der Wahlberechtigte ist, wer die Fähigkeit und die Anforderungen erfüllt, um zu wählen, unabhängig davon, ob er das Wahlrecht ausübt oder nicht. Der Wähler ist, wer das Wahlrecht ausübt und seinen Stimmzettel in eine Wahlurne wirft.

B) Anforderungen: Volljährigkeit und Staatsangehörigkeit

  • Volljährigkeit: Gewährleistet, dass derjenige, der das Wahlrecht ausübt, die geistige Reife erreicht hat.
  • Staatsangehörigkeit: Jeder Staat legt die Bedingungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit fest.

C) Negative Anforderungen

Abschnitt 2 der LOREG besagt, wer das Wahlrecht nicht ausüben darf:

  • Personen, die zu einer Freiheitsstrafe oder zum Entzug des Wahlrechts verurteilt wurden.
  • Personen, die durch eine gerichtliche Entscheidung für unfähig erklärt wurden.
  • Personen, die in psychiatrische Anstalten eingewiesen wurden und einen Haftbefehl benötigen, der besagt, dass die Person nicht wählen darf.

Das Wahlbüro (Oficina del Censo Electoral)

Die Provinzdelegationen des Wahlbüros (CEO) sind für die Volkszählung unter der Leitung und Aufsicht des Zentralen Wahlvorstands verantwortlich. Das ECO ist Teil des Nationalen Instituts für Statistik (INE).

Befugnisse (Artikel 30 LOREG):

  • Koordiniert die Erstellung der Wählerverzeichnisse und gibt Anweisungen an Gemeinden und Konsulate.
  • Überwacht das Verfahren der Wählerverzeichniserstellung.
  • Überwacht und kontrolliert die An- und Abmeldungen.
  • Löscht Mehrfacheinträge.
  • Erstellt vorläufige und endgültige Wählerverzeichnisse.
  • Behebt Beschwerden.

Entradas relacionadas: