Wahlsystem und Wahladministration in Spanien
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Wahlsystem in Spanien
Der Wahlprozess
- Neuwahlen
- Präsentation und Bekanntgabe der Nominierungen
- a) Kandidaten
- b) Wer ist berechtigt, Kandidaten zu benennen? Parteien, Verbände, Koalitionen und Gruppen von Wählern, die die Anforderungen der besonderen Bestimmungen des Gesetzes erfüllen.
- c) Veröffentlichung und Bekanntgabe der Kandidaten
- d) Rechtsmittel gegen die Erklärung der Kandidaturen
- Der Wahlkampf
- a) Allgemeine Bedeutung und Funktionen: Freie Kommunikation von Ideen, Chancengleichheit, Förderung der institutionellen Entwicklung, Teilnahme an Wahlen, politische Neutralität der öffentlichen Behörden, Verbot von Wahlpropaganda für Mitglieder der Streitkräfte, staatliche Stellen und Sicherheitskräfte der Autonomen Gemeinschaften, Richter, Staatsanwälte und Mitglieder der Wahlvorstände.
- b) Beginn und Ende des Wahlkampfes: Der Wahlkampf beginnt am 38. Tag nach der Ausrufung der Wahl und endet am Tag vor der Wahl um 00:00 Uhr.
- c) Werbung und Wahlveranstaltungen
- d) Nutzung öffentlicher Medien im Wahlkampf
- e) Wahlumfragen (geregelt in Artikel 69 ff. des LOREG)
- Stimmabgabe: Persönlich oder per Briefwahl
- Prüfung der Wahllokale: Auszählung der Stimmen durch die Wahllokale nach der Stimmabgabe.
- Übersicht und Kontrolle der Kandidatenaufstellung: Diese erfolgt am 3. Tag nach der Wahl durch den zuständigen Wahlvorstand (Art. 103).
Wahladministration in Spanien
Die Wahladministration umfasst die öffentlichen Institutionen und Organe, deren Aufgabe es ist, die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts zu gewährleisten und den Wahlprozess zu organisieren.
Organe der Wahladministration
- Das Wählerverzeichnis
- Eigenschaften: Enthält die Eintragung der Wähler, die die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllen. Es ist für alle Arten von Wahlen einheitlich. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist obligatorisch. Der letzte Eintrag hat Vorrang vor den vorherigen. Die personenbezogenen Daten der Wähler werden geschützt.
- Erstellung, Pflege und Bereinigung: Stichtag ist der 1. Januar eines jeden Jahres.
- Aufgaben: Koordination und Überwachung des Wählerverzeichnisses. Das Büro überwacht und überprüft die Ein- und Austragungen, bereinigt Mehrfacheintragungen, erstellt die vorläufigen und endgültigen Wahllisten und entscheidet über Beschwerden gegen die Wahlorgane.
- Die Wahlvorstände
- Der Zentrale Wahlvorstand
- Zentrale und Eigenschaften: Hat seinen Sitz in Madrid und steht an der Spitze der Hierarchie der Wahladministration. Er ist ein ständiges Gremium und stark juristisch geprägt. Er untersteht der Gerichtsbarkeit.
- Zusammensetzung: Acht Richter des Obersten Gerichtshofs, ernannt vom Generalrat der rechtsprechenden Gewalt, und fünf ordentliche Professoren der Rechtswissenschaften, Soziologie oder Politikwissenschaften auf gemeinsamen Vorschlag der Parteien.
- Aufgaben: Leitung und Überwachung der Tätigkeit des Büros des Wählerverzeichnisses; Aufhebung von Entscheidungen der Provinzwahlvorstände.
- Der Zentrale Wahlvorstand