Das Wahlsystem und die Wahlen in Spanien
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Wahlen in Spanien: Überblick
Arten von Wahlen
- Lokale Behörden (Gemeinderäte)
- National (Mitglieder des Abgeordnetenhauses): Verhältniswahl nach dem D'Hondt-Verfahren
- Autonome Parlamente: D'Hondt-Verfahren
- Europäisches Parlament
Die Listenstruktur
Die Abstimmung sieht politische und wahlrechtliche Maßnahmen vor. In Spanien sind die Listen grundsätzlich geschlossen.
- Geschlossene Listen: Listen in Spanien (mit Ausnahme des Senats) sind immer geschlossen und unveränderbar. Das heißt, der Wähler muss eine kategorische Stimme abgeben. Eine Partei stellt eine Liste vorgeschlagener Kandidaten für die Sitze in einer festgelegten Reihenfolge vor.
- Offene Listen (Panaschier-System): Die Liste für den Senat ist komplett offen. Der Wähler kann die Kandidaten markieren, die er wählen möchte, unabhängig davon, ob sie derselben Partei angehören oder nicht.
Das Wahlsystem für den Senat
Die Vertretung im Senat ist begrenzt:
- Pro Provinz werden 4 Senatoren gewählt. Der Wähler kann jedoch nur 3 Kandidaten wählen.
- Alle Provinzen wählen 4 Senatoren, Ceuta und Melilla je 2.
- Zusätzlich zu den direkt gewählten Senatoren ernennt jede autonome Gemeinschaft einen Senator sowie einen weiteren für jede Million Einwohner.
Das Abgeordnetenhaus und die Wahlkreise
Die Anzahl der Mitglieder beträgt 350. Der Wahlkreis in Spanien ist die Provinz. Wir haben 52 Wahlkreise (Provinzen plus Ceuta und Melilla).
Das LOREG-Gesetz (1985) und die Verzerrung
Das LOREG-Gesetz (Ley Orgánica del Régimen Electoral General, 1985) stellt ein Element der Verzerrung dar: Alle Provinzen wählen eine Mindestzahl von 2 Abgeordneten, der Rest wird nach Bevölkerungszahl verteilt. Dies führt dazu, dass die dünn besiedelten Provinzen überrepräsentiert sind.
Die minimalen Kosten für einen Sitz in den weniger besiedelten Provinzen betragen etwa 30.000 Stimmen, während in den am dichtesten besiedelten Provinzen 150.000 Stimmen erforderlich sind, um einen Sitz zu erhalten. Dies führt zu einer gewissen Überparteilichkeit.
Das D'Hondt-Verfahren
Das D'Hondt-Verfahren (oder D'Hondt-Gesetz) ist einer der Algorithmen, um Sitze unter den verschiedenen Parteien in einer Wahl zuzuteilen. Das System berechnet schnell die Sitze der einzelnen Parteien, unter Berücksichtigung eines Prozesses der sukzessiven Aufteilung der Stimmen pro Partei.
Dieses System begünstigt die großen Parteien stärker als ein anderes Zuteilungssystem, das Sainte-Laguë-Verfahren.
Das D'Hondt-Verfahren ist nach dem belgischen Politiker Victor d'Hondt benannt.
Berechnung der Sitzzuteilung
Nach Prüfung aller Stimmen berechnen wir eine Reihe von Quotienten für jede Liste. Die Formel für die Teiler ist V / N, wobei V die Gesamtzahl der von der Liste erhaltenen Stimmen ist und N die ganzen Zahlen im Bereich von 1 bis zur Zahl der Sitze im Wahlkreis darstellt.
Die Sitzverteilung erfolgt in der Reihenfolge der höchsten bis niedrigsten Quotienten. Jeder Quotient erhält einen Sitzplatz, bis alle Sitze erschöpft sind.
Die Reihenfolge, in der die Sitze den Personen auf jeder Liste verteilt werden, ist irrelevant für die Berechnung der Sitzzahl der Partei. Sie kann eine Entscheidung innerhalb der Partei (in einem geschlossenen Listensystem) oder durch den Wähler (in einem System der offenen Listen) beeinflusst werden.