Waldbrandbekämpfungsplan der Gemeinschaft Madrid

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Einführung

Dieser Plan, der als Spezialplan qualifiziert ist, zielt darauf ab, die Fragen zu sammeln, die direkt oder indirekt die Menschen und Wälder der Gemeinschaft betreffen, um auf koordinierte Weise auf die verschiedenen Situationen reagieren zu können. Der INFOM ist Teil des Territorialen Plans der Gemeinschaft von Madrid (PLATERCAM), genehmigt durch das Dekret 85/1992 vom 17. Dezember.

Die wichtigsten Inhalte des INFOM

  • Stellen Sie die Organisationsstruktur und Verfahren für die Intervention bei der Bekämpfung von Bränden, die in der Gemeinschaft von Madrid auftreten.
  • Mechanismen und Verfahren für die Koordinierung mit dem Staat Civil Protection Plan, um die Brandgefahr in Wäldern zu geben.
  • Erarbeitung von gemeinsamen Systemen mit den lokalen Organisationen in ihrem territorialen Gebiet.
  • Zonierung des Gebiets nach den Risiken und den möglichen Folgen von Waldbränden, Definieren von Bereichen als mögliche Anforderungen der Intervention.
  • Festlegen von Zeiten der Gefahr, die das Risiko von Waldbränden erhöhen, nach den allgemeinen Prognosen.
  • Bereitstellung organisatorischer Systeme für die Rahmenbedingungen für freiwillige Mitarbeiter.
  • Angabe der Meldeverfahren an die Öffentlichkeit.
  • Katalogisierung spezifischer Mittel und Ressourcen, die zur Verfügung stehen, um die geplanten Maßnahmen durchzuführen.

Gefahrenzeiten

Im Gebiet der Gemeinschaft von Madrid werden drei Situationen der Waldbrandgefahr unterschieden:

  • Große Gefahr: Vom 15. Juni bis zum 30. September. Während dieser Zeit ist es "höchste Alarmstufe" und es gelten restriktive Maßnahmen und Verbote.
  • Mittlere Gefahr: Vom 16. Mai bis 14. Juni und vom 1. bis 31. Oktober. Die Medien bleiben in Alarmbereitschaft und es werden Maßnahmen ergriffen.
  • Geringe Gefahr: Vom 1. November bis 15. Mai. Es werden Maßnahmen oder besondere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, aber keine restriktiven Maßnahmen.

Die Daten der Zeiträume können durch einen Beschluss der Exekutive geändert werden.

Klassifizierung nach Schweregrad

Abhängig von der Risikoanalyse, der Verwundbarkeit und der Abgrenzung des Gebiets wird folgende Bestimmung getroffen:

  • Stufe 0: Kontrollierte Brände, die voraussichtlich keine Gefahr für Personen oder Eigentum darstellen. Die Nachfrage nach Verteidigung ist niedrig, mittel oder hoch.
  • Stufe 1: Brände, die mit den im Plan vorgesehenen Mitteln kontrolliert werden können, sofern mögliche Entwicklungen die Notwendigkeit für die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Eigentum erfordern.
  • Stufe 2: Brände, deren Löschung die Notwendigkeit der Einbeziehung von Medien erfordert, die nicht dem Plan zugeordnet sind, oder Notsituationen, die von nationalem Interesse sind.
  • Stufe 3: Brände von nationalem Interesse, die vom Innenminister erklärt werden.

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