Werkvertrag und befristete Verträge: Dauer und Kündigung
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Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag: Dauer und Kündigung
Der Werk- oder Dienstleistungsvertrag
Dieser Vertrag dient der Durchführung von Arbeiten oder Dienstleistungen mit Autonomie im Rahmen der Unternehmenstätigkeit. Obwohl zeitlich begrenzt, ist die Dauer zunächst ungewiss und darf drei Jahre nicht überschreiten.
- Kann in Vollzeit oder Teilzeit abgeschlossen werden.
Vertragsdauer und Formalisierung
Die Dauer richtet sich nach der Zeit, die zur Erbringung der Arbeit oder Dienstleistung erforderlich ist. Ist für den Vertrag eine feste Laufzeit oder ein fester Begriff festgelegt, sollte diese als beratende Funktion betrachtet werden und kann gemäß Tarifvertrag um maximal zwölf Monate verlängert werden.
Der Vertrag muss schriftlich formalisiert werden und muss stets klare und präzise Angaben enthalten:
- Art des Auftrags
- Ausreichend identifizierte Arbeit oder Dienstleistung (Vertragsgegenstand)
- Vertragsdauer
- Zu entwickelnde Arbeit
Kündigung und unbefristete Verlängerung
Der Vertrag kann von jeder Partei gekündigt werden, sobald die vertraglich vereinbarte Arbeit oder Dienstleistung abgeschlossen ist. Beträgt die Dauer des Vertrages mehr als ein Jahr, muss die kündigende Partei die andere Partei mindestens fünfzehn Tage vor Vertragsende informieren.
Wird die Arbeit oder Dienstleistung nach Ablauf fortgesetzt, ohne dass eine ausdrückliche Kündigung erfolgte, und erbringt der Mitarbeiter weiterhin seine Dienste, wird der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert. Er gilt als unbefristet, sofern nicht anders dargestellt und der vorübergehende Charakter der Dienstleistung klar angegeben ist.
Gründe für unbefristete Verträge
Ein Vertrag wird auf unbestimmte Zeit verlängert oder als unbefristet vermutet, wenn folgende Umstände vorliegen:
- Mangelnde Schriftform.
- Mangelnde Anmeldung bei der Sozialversicherung.
- Wenn nach Vertragsende keine Kündigung durch eine der Parteien erfolgte und die Arbeit fortgesetzt wird.
- Es wird auch vermutet, dass Verträge, die zur Umgehung des Gesetzes dienen, unbefristet sind.
Vertrag wegen Produktionsumständen (Befristet)
Er dient dazu, den Anforderungen des Marktes oder einem übermäßigen Auftragsbestand gerecht zu werden, auch wenn dies über die normale Geschäftstätigkeit hinausgeht.
- Kann in Vollzeit oder Teilzeit abgeschlossen werden.
Maximale Dauer
Die maximale Dauer dieses Vertrages beträgt sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten. Wird der befristete Vertrag für eine Dauer abgeschlossen, die kürzer ist als die maximal gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegte, kann er verlängert werden.