Wertpapiere: Definition, Merkmale und Arten

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Wertpapiere: Konzept und Merkmale

Was sind Wertpapiere?

Wertpapiere, auch Kreditinstrumente genannt, sind Dokumente, die ein einseitiges Versprechen verkörpern. Sie gewähren dem rechtmäßigen Inhaber einen besonderen Vorteil. Wertpapiere dienen der Vereinfachung des Warenverkehrs, da sie die Idee des Titels verkörpern.

Grundlegende Merkmale von Wertpapieren

  • Verbriefung und Besitz: Die Übergabe und der Besitz des Dokuments sind unerlässlich für die Ausübung der darin verbrieften Rechte. Ohne das Dokument besteht kein Recht.
  • Legitimation: Der Besitz des Wertpapiers bestimmt die Person, die berechtigt ist, ihr Recht auszuüben (Aktivlegitimation). Der Schuldner ist nur gegenüber dem Inhaber des Dokuments verpflichtet (Passivlegitimation) und wird bei gutgläubiger Leistung befreit.
  • Eigentumsvermutung: Der Besitz des Wertpapiers begründet eine Eigentumsvermutung. Der Inhaber muss seine Legitimation nicht nachweisen, es sei denn, der Schuldner bestreitet sie.
  • Literalität: Das Recht ist auf den Wortlaut des Wertpapiers beschränkt. Einwendungen des Schuldners, die auf äußeren Faktoren beruhen, sind ausgeschlossen.
  • Autonomie: Der Rechteinhaber ist unabhängig vom vorherigen Inhaber. Persönliche Einwendungen des Schuldners gegenüber früheren Inhabern können dem neuen Inhaber nicht entgegengehalten werden.
  • Schutz des Inhabers: Das Recht schützt den Inhaber des Wertpapiers und verpflichtet den Aussteller zur Erfüllung.
  • Verkehrsfähigkeit: Wertpapiere können als Sachen Gegenstand von Rechtsgeschäften sein und Eigentumsrechte übertragen.

Arten von Wertpapieren

Wertpapiere lassen sich nach verschiedenen Kriterien klassifizieren:

  • Kausalität:
    • Kausale Titel: Der Rechtsgrund ist im Wertpapier genannt.
    • Abstrakte Titel: Der Rechtsgrund ist nicht genannt oder von untergeordneter Bedeutung.
  • Verbindung zum Recht:
    • Wertpapiere im engeren Sinne: Besitz ist für Ausübung und Übertragung notwendig.
    • Wertpapiere im weiteren Sinne: Besitz kann durch andere Mittel ersetzt werden.
  • Literalität:
    • Vollständige Titel: Alle relevanten Informationen sind enthalten.
    • Unvollständige Titel: Verweis auf andere Dokumente.
  • Art des verbrieften Rechts:
    • Forderungsrechte: z.B. Schuldverschreibungen.
    • Mitgliedschaftsrechte: z.B. Aktien.
    • Sachenrechte: z.B. Pfandbriefe.
  • Ausstellung:
    • Einzelurkunden: Individuell ausgestellt.
    • Sammelurkunden: In Serie ausgestellt.
  • Beziehung zum Hauptrecht:
    • Haupttitel: Eigenständiges Recht.
    • Nebentitel: Recht abgeleitet von einem Hauptrecht.
  • Bezeichnung des Inhabers:
    • Inhaberpapiere: Lauten auf den Inhaber.
    • Orderpapiere: Lauten auf den Namen einer bestimmten Person und sind durch Indossament übertragbar.
    • Namenspapiere (Rektapapiere): Lauten auf den Namen einer bestimmten Person und sind nur durch Zession übertragbar.

Inhaber-, Order- und Namenspapiere

  • Namenspapiere: Der Inhaber ist namentlich bezeichnet. Zur Übertragung ist neben der Übergabe des Dokuments eine Mitteilung an den Schuldner oder eine Eintragung im Register erforderlich.
  • Inhaberpapiere: Es wird keine bestimmte Person als Inhaber benannt. Der Schuldner ist gegenüber jedem, der das Papier vorlegt, zur Leistung verpflichtet.
  • Orderpapiere: Lauten auf den Namen einer bestimmten Person, können aber durch Indossament (Übertragungsvermerk) auf eine andere Person übertragen werden. Der Wechsel ist ein typisches Beispiel für ein Orderpapier.

Verbriefung und Bucheinträge

Bucheinträge sind eine moderne Alternative zu traditionellen Wertpapieren. Sie nutzen die Möglichkeiten der Computertechnologie, um Wertpapiere in immaterieller Form darzustellen. Diese Technik ermöglicht eine effiziente Abwicklung von Wertpapiergeschäften.

Beispiele für Rechte in Wertpapieren

  • Konnossement: Recht auf Auslieferung von Waren (Seefracht).
  • Frachtbrief: Recht auf Auslieferung von Waren (Landfracht).
  • Aktien: Mitgliedschaftsrechte, z.B. Stimmrecht.

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