Wertpapiere im Handelsrecht: Wechsel, Scheck und Note
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Finanzinstrumente im Handelsrecht: Wechsel, Note, Scheck
Der Wechsel: Definition und Funktion
Der Wechsel ist ein Wertpapier, wörtlich und abstrakt, das ausdrücklich die Ausführung der Zahlungsanweisung eines Entgelts an eine bestimmte Person oder in deren Reihenfolge garantiert. Der Wechsel ist ein zirkulierendes Dokument, das aufgrund seiner leichten Übertragbarkeit einen Vermögenswert darstellt.
Wirtschaftliche Funktionen des Wechsels
Der Wechsel erfüllt mehrere wichtige wirtschaftliche Funktionen:
- Er bietet eine Möglichkeit zur Zahlung.
- Er hat Kreditfunktionen.
- Er dient als Garantie.
- Er kann vom Inhaber durch anerkanntes Indossament an einen Dritten übertragen werden, wobei der Bezogene (als Sicherheit) zustimmt.
Formale und rechtliche Anforderungen
Für die Gültigkeit des Wechsels sind folgende gesetzliche Regelungen zu beachten:
- Er muss in Papierform vorliegen (erweitert durch die Stempelsteuervorschrift).
- Er muss in der entsprechenden Sprache ausgedrückt werden.
- Er muss datiert sein.
- Er muss die Namen der beteiligten Personen enthalten: der Bezogene (die Person, die zahlen muss), der Kreditnehmer (die Person, die die Zahlung erhält) und der Aussteller (die Schublade).
- Er muss die unbedingte Anweisung zur Zahlung eines festgelegten Betrags in Euro enthalten.
- Er muss das Fälligkeitsdatum angeben.
- Er muss den Zahlungsort angeben.
- Er muss die Unterschrift des Ausstellers tragen.
Die Note (Solawechsel): Begriff und Funktion
Die Note (oder der Solawechsel) kann als wörtliches und abstraktes Wertpapier definiert werden, das die bedingungslose Verpflichtung des Emittenten oder Unterzeichners enthält, einen festen Geldbetrag zu einem bestimmten Fälligkeitsdatum zu zahlen. Sie dient als Eigentum des Unternehmens und nicht primär als Zahlungsmittel.
Die formale Struktur des Dokuments basiert nicht auf einem dreieckigen Umriss (Aussteller, Bezogener und Versicherungsnehmer), sondern auf zwei Parteien (dem Unterzeichner und dem Inhaber). Der Emittent des Titels verpflichtet sich nicht zur Ausführung einer Zahlung durch einen Dritten, sondern zur Leistung einer eigenen, direkten und primären Zahlungsverpflichtung.
Das Instrument dient der Kreditgewährung. Der Unterzeichner erhält einen Zahlungsaufschub (Kredit). Der Gläubiger erhält die Möglichkeit, Kredite zu gewähren, wobei er durch die Strenge der Währungsdisziplin abgesichert ist. Er weiß auch, dass er seinen Kredit leicht durch Diskontierung mobilisieren kann.
Formale Anforderungen der Note
Damit ein Titel als Note gilt, muss er folgende formale Anforderungen erfüllen:
- Die Bezeichnung „Note“ muss im Text des Titels eingefügt und in der für das Schreiben verwendeten Sprache ausgedrückt sein.
- Das schlichte und einfache Versprechen, eine bestimmte Geldsumme in Euro zu zahlen.
- Das Fälligkeitsdatum.
- Die Angabe des Entgelts, falls erforderlich.
- Der Zahlungsort.
- Der Name der Person, an die gezahlt werden muss.
- Das Datum und der Ort der Ausstellung.
- Die Unterschrift des Ausstellers, der die Note ausstellt und als Unterzeichner bezeichnet wird.
Der Scheck: Begriff und wirtschaftliche Funktion
Der Scheck ist ein wörtliches und abstraktes Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung umfasst, die von seinem Urheber (dem Aussteller) an eine Bank (den Bezogenen) gerichtet ist.
Die rechtliche Anforderung einer vorherigen Bereitstellung von Mitteln zur Erfüllung der Aufträge des Ausstellers setzt voraus, dass die normale wirtschaftliche Funktion des Schecks die eines Zahlungsmittels ist, das Zahlungen erleichtern soll, und nicht die eines Kreditinstruments. Während Wechsel oft von denen unterzeichnet werden, die Geld benötigen, werden Schecks von denen unterzeichnet, die es besitzen.