Wichtige Begriffe im deutschen Prozessrecht
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Prozess
Eine Reihe von Handlungen, die darauf abzielen, die Durchsetzung eines Anspruchs durch das Eingreifen der staatlichen Behörden zu erreichen, die speziell dafür eingerichtet wurden.
Verfahren
Die Erfüllung und Abfolge rechtlicher Akte innerhalb eines Prozesses.
Aktion (Klage)
Ein subjektives Recht öffentlich-rechtlichen Charakters, das dem Einzelnen vom Staat gewährt wird, um die Tätigkeit des Gerichts zu initiieren und im Prozess zu handeln, um von einer anderen Person eine Entscheidung zu erhalten, die in der Regel eine Feststellung, Erklärung oder Verurteilung im Rechtsverkehr bewirkt.
Einrede (Pretense)
Das Bedürfnis, eigene Interessen anderen unterzuordnen.
Ausnahme (Einwand)
Der Einwand, den der Beklagte gegen den Anspruch erhebt, um die durch die Klageausübung des Klägers vor Gericht ausgelöste Tätigkeit als endgültiges oder vorübergehendes Hindernis zu behaupten.
Opposition (Widerspruch)
Der Widerstand, der dem Anspruch einer Person entgegengebracht wird, die ein rechtliches Interesse unterordnen möchte.
Gerichtsbarkeit
Die Tätigkeit der staatlichen Stellen, die per Gesetz ausdrücklich zur Beilegung von Streitigkeiten ermächtigt sind.
Zuständigkeit (Kompetenz)
Der limitierende Faktor, der die Kompetenz einer Behörde bestimmt, bestimmte Arten von Rechtsgeschäften zu verhandeln, basierend auf Thema, Qualität und Territorium.
Verjährung
Das Erlöschen von Rechten und Pflichten im Laufe der Zeit. Greift direkt die getroffenen Maßnahmen an.
Verfall
Die Untätigkeit, die die Behörde nicht fördert, als prozedurale Inaktivität. Untergräbt die Klage.
Ausschlussfrist
Weist darauf hin, dass Verfahrensschritte, um wirksam zu sein, innerhalb der verfahrensrechtlich festgelegten Frist durchgeführt werden müssen. Andernfalls sind sie nicht gültig, da man sonst das Recht verliert, sie geltend zu machen.
Arten von Einreden
Einreden werden in zwei Typen eingeteilt:
Aufschiebende Einreden
Sind jene, die darauf abzielen, das Verfahren zu verzögern und von den Parteien eingebracht werden.
Zwingende Einreden
Sind jene, die sich direkt auf die Klage als Wesen des ausgeübten Rechts beziehen.
Vergleich (Kompulsation)
Vergleich von Dingen miteinander. Im Gesetz ist es die Untersuchung von zwei Schriftstücken, um festzustellen, ob sie von derselben Hand stammen oder ob beide identisch sind.
Beglaubigung
Die Berücksichtigung von zwei oder mehr Dokumenten im Vergleich zueinander. „Compulsa“ steht für den Vergleich. Auch: Eine Kopie eines Dokuments oder eines Gerichtsakts anfertigen und mit dem Original abgleichen.
Frist (allgemein)
Ein Zeitraum nach der Durchführung einer gemeinsamen Aktivität des Gerichts mit den Parteien oder einer anderen Person.
Frist (einseitige Handlung)
Ist die Zeitspanne, die in der Regel für die Ausführung einseitiger Prozesshandlungen der Parteien festgelegt ist.
Zustellungen
Zielt darauf ab, die Parteien im Verfahren über die Beschlüsse oder Entscheidungen des Gerichts zu informieren.
Öffentliche Zustellungen sind von großer Bedeutung, da das Fehlen gesetzlich vorgeschriebener Formalitäten zur Ungültigkeit (ungültige Zustellungen) führt. Das heißt, die Gültigkeit der Klagen des Gerichts hängt von der strikten Rechtmäßigkeit der Zustellungen ab.
Die Parteien müssen bei ihrem ersten Erscheinen oder schriftlich einen Wohnsitz im Gerichtsbezirk angeben, um Zustellungen zu erhalten. Erfolgt keine persönliche Zustellung, so kann dies, soweit zutreffend, über das Amtsblatt oder durch das Gericht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise erfolgen.
Ladung
Ein allgemeiner Begriff, der im Rechtswesen verwendet wird, um die Handlung einer Behörde zu beschreiben, die eine bestimmte Person, die teilweise oder gar nicht an der Verhandlung beteiligt sein kann, zu einem bestimmten Tag und Zeitpunkt zur Ausübung einer Sorgfaltspflicht vorlädt.
Die Behörde kann die Ladung mit allen gesetzlich festgelegten rechtlichen Mitteln durchführen.
Klagezustellung
Ein formaler Akt, mit dem der Beklagte über die Existenz einer vom Kläger erhobenen Klage informiert wird, einschließlich der Annahme des Antrags und der Bekanntgabe von Datum und Uhrzeit für die erste mündliche Verhandlung (Vermittlung, Antrag und Einreden, Angebot und Zulassung von Beweismitteln).
Arten der Zustellung
Persönliche Zustellung
Durch sie wird der Person die Entscheidung oder Zustimmung des Gerichts direkt bekannt gegeben, genau an der im Gerichtsakt für die Einsichtnahme angegebenen Adresse.
Zustellung durch Aushang
An schwarzen Brettern, wo gerichtliche Benachrichtigungen durch Abschrift des Akts oder der Entscheidung an den Türen oder lokalen Gerichtsstellen bekannt gemacht werden.
Zustellung durch Amtsblatt
Ein Kommunikationsmittel (Zeitung), das täglich veröffentlicht wird und die Liste der Angelegenheiten enthält, zu denen eine Entscheidung ergangen ist.
Zustellung durch Edikt
Ein Bekanntmachungsmedium, das Personen, deren Interessen von einer Klage betroffen sein könnten, über deren Existenz informiert und den Richter dazu zwingt, die Bekanntmachung auf Kosten der großen Zeitungen zu fördern, damit die Betroffenen nicht wehrlos bleiben.
Zustellungsurkunde
Diese Art der Benachrichtigung wird verwendet, um Personen, die nicht Parteien des Prozesses sind, wie Sachverständige und Zeugen, zu informieren. Das Gericht kann dies persönlich oder durch einen Stimmzettel tun, der den betreffenden Akt oder die Entscheidung durch den Aktuar transkribiert. Dieser wird persönlich zugestellt, wobei eine Unterschrift als Nachweis eingeholt wird.
Vorfälle (Zwischenfälle)
Alle Eventualitäten, die die Nebentätigkeiten des Hauptgeschäfts betreffen.
Sind alle zusätzlichen oder unvorhergesehenen Ereignisse, die sich aus einer Angelegenheit ergeben und vor oder gleichzeitig gelöst werden müssen, je nachdem, ob sie ein Hindernis für die Fortsetzung des Prozesses darstellen.
Klassifikation von Zwischenfällen
Zwischenfälle mit aufschiebender Wirkung
Sind jene, die den Fortgang des Verfahrens bis zu ihrer Lösung verhindern, da sie Fragen oder Formvorschriften betreffen, ohne die der Prozess nicht fortgesetzt werden kann. Das Gesetz sieht jedoch Verfahrensgrundsätze der Bereitschaft vor, um zu verhindern, dass sie das Gericht lange unterbrechen.