Wichtige Begriffe im Handelsrecht
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,77 KB
Firmenarten
Personenfirma
Personenfirma: Leitet sich von Personennamen ab (z. B. Dara MacManus e.Kfm. / OHG).
Sachfirma
Sachfirma: Leitet sich aus dem Gegenstand des Unternehmens ab (z. B. Bayrische Motorenwerke AG).
Mischfirma
Mischfirma: Enthält neben dem Personennamen den Gegenstand des Unternehmens (z. B. Photostudio Dara MacManus e.K. / e.Kfr.).
Phantasiefirma
Phantasiefirma: Besteht aus Abkürzungen oder Firmenzeichen (z. B. adidas AG, Pelikan AG).
Prinzipien der Firma
- Firmenöffentlichkeit
- Irreführungsverbot
- Unterscheidbarkeit
- Firmenbeständigkeit
Grundlegende Begriffe
Rechtsgeschäft
Rechtsgeschäft: Mittel zur Verwirklichung der Privatautonomie. Es besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt ist.
Rechtsfähige Person
Rechtsfähige Person: Wer Rechtspflichten und Rechte haben und rechtsgestaltende Handlungen vornehmen kann.
Juristische Person
Juristische Person: Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden. Ausführliche Erklärung: Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit.
Natürliche Person
Natürliche Person: Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten.
Unternehmen
Unternehmen: Eigentümer des Betriebes. Der Betrieb + Vertragspartner des Arbeitnehmers.
Betrieb
Betrieb: Organisationseinheit, die durch die dauerhafte Kombination von Produktionsmitteln den menschlichen Bedarf an Gütern und Dienstleistungen deckt.
Firma
Firma: Handelsrechtlicher Name eines Kaufmanns.
Handelsregister (HR)
Handelsregister (HR): Enthält Rechte und Pflichten eines Unternehmens. Für die Führung des HR sind die Amtsgerichte zuständig. Die Anmeldung erfolgt durch einen Notar.
Abteilungen des Handelsregisters
- Abteilung A: e.K., OHG, KG
- Abteilung B: GmbH, AG
Arten des Kaufmanns
- Istkaufmann
- Kannkaufmann
- Formkaufmann
- Fiktivkaufmann
- Scheinkaufmann
Gewerbefreiheit
Gewerbefreiheit: Freiheit für jedermann, einer wirtschaftlichen Betätigung an jedem Ort zu jeder Zeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nachgehen zu können.
Unternehmensformen (Beispiele)
Einzelunternehmen
Einzelunternehmen:
- + Schnelle Entscheidungsfindung, keine Streitigkeiten in der Führungsebene, Klarheit, Gewinn wird nicht geteilt, keine Formvorschrift, kein Mindestkapital.
- - Großes Haftungsrisiko, Fehlentscheidungen, der Inhaber trägt das Risiko allein. Mögliche Kapitalbeschaffung begrenzt.
Kommanditgesellschaft (KG)
Kommanditgesellschaft (KG):
- + Human Kapital, bessere Kapitalbeschaffung, höhere Kreditwürdigkeit, keine Formvorschrift zur Gründung.
- - Gewinnteilung, Komplementäre haften immer noch mit Privatvermögen, Streitigkeiten.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
- + Keine Haftung der Gesellschafter mit Privatvermögen. Höhere Kreditwürdigkeit durch Status. Arbeitsteilung durch die Organe.
- - Entscheidungsfindung schwerer, Mindestkapital.