Wichtige Begriffe im Handelsrecht

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Firmenarten

Personenfirma

Personenfirma: Leitet sich von Personennamen ab (z. B. Dara MacManus e.Kfm. / OHG).

Sachfirma

Sachfirma: Leitet sich aus dem Gegenstand des Unternehmens ab (z. B. Bayrische Motorenwerke AG).

Mischfirma

Mischfirma: Enthält neben dem Personennamen den Gegenstand des Unternehmens (z. B. Photostudio Dara MacManus e.K. / e.Kfr.).

Phantasiefirma

Phantasiefirma: Besteht aus Abkürzungen oder Firmenzeichen (z. B. adidas AG, Pelikan AG).

Prinzipien der Firma

  • Firmenöffentlichkeit
  • Irreführungsverbot
  • Unterscheidbarkeit
  • Firmenbeständigkeit

Grundlegende Begriffe

Rechtsgeschäft

Rechtsgeschäft: Mittel zur Verwirklichung der Privatautonomie. Es besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt ist.

Rechtsfähige Person

Rechtsfähige Person: Wer Rechtspflichten und Rechte haben und rechtsgestaltende Handlungen vornehmen kann.

Juristische Person

Juristische Person: Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden. Ausführliche Erklärung: Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit.

Natürliche Person

Natürliche Person: Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten.

Unternehmen

Unternehmen: Eigentümer des Betriebes. Der Betrieb + Vertragspartner des Arbeitnehmers.

Betrieb

Betrieb: Organisationseinheit, die durch die dauerhafte Kombination von Produktionsmitteln den menschlichen Bedarf an Gütern und Dienstleistungen deckt.

Firma

Firma: Handelsrechtlicher Name eines Kaufmanns.

Handelsregister (HR)

Handelsregister (HR): Enthält Rechte und Pflichten eines Unternehmens. Für die Führung des HR sind die Amtsgerichte zuständig. Die Anmeldung erfolgt durch einen Notar.

Abteilungen des Handelsregisters
  • Abteilung A: e.K., OHG, KG
  • Abteilung B: GmbH, AG
Arten des Kaufmanns
  • Istkaufmann
  • Kannkaufmann
  • Formkaufmann
  • Fiktivkaufmann
  • Scheinkaufmann

Gewerbefreiheit

Gewerbefreiheit: Freiheit für jedermann, einer wirtschaftlichen Betätigung an jedem Ort zu jeder Zeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nachgehen zu können.

Unternehmensformen (Beispiele)

Einzelunternehmen

Einzelunternehmen:

  • + Schnelle Entscheidungsfindung, keine Streitigkeiten in der Führungsebene, Klarheit, Gewinn wird nicht geteilt, keine Formvorschrift, kein Mindestkapital.
  • - Großes Haftungsrisiko, Fehlentscheidungen, der Inhaber trägt das Risiko allein. Mögliche Kapitalbeschaffung begrenzt.

Kommanditgesellschaft (KG)

Kommanditgesellschaft (KG):

  • + Human Kapital, bessere Kapitalbeschaffung, höhere Kreditwürdigkeit, keine Formvorschrift zur Gründung.
  • - Gewinnteilung, Komplementäre haften immer noch mit Privatvermögen, Streitigkeiten.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

  • + Keine Haftung der Gesellschafter mit Privatvermögen. Höhere Kreditwürdigkeit durch Status. Arbeitsteilung durch die Organe.
  • - Entscheidungsfindung schwerer, Mindestkapital.

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