Wichtige Begriffe der katholischen Kirche erklärt

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Pfarrer

Im Volksmund auch Pastor genannt, ist der eine Pfarre leitende Priester. Er ist vom Bischof als Lehrer und Hirte seiner Pfarrgemeinde beauftragt, das Wort Gottes zu verkünden und die Sakramente zu spenden. Für diese Aufgaben steht ihm in größeren Pfarreien ein Kaplan, gelegentlich ein Subsidiar und für einen eingeschränkten Wirkungskreis auch ein Diakon als Helfer zur Seite. Der Pfarrer ist Dienstvorgesetzter der Pfarrangestellten, er leitet auch die Verwaltung der Pfarre und übt den Vorsitz im Kirchenvorstand aus.

Suffraganbistum

Bistum, das selbstständig durch einen Bischof verwaltet wird, aber als Teil einer Kirchenprovinz der Aufsicht eines Erzbischofs (Metropoliten) unterstellt ist.

Synode

Bezeichnet die Zusammenkünfte von kirchlichen Amtsträgern oder Laien zur Erörterung von Fragen des Glaubens und der Kirche. Es kann damit eine Zusammenkunft aller katholischen Bischöfe, eine auf ein bestimmtes Land begrenzte Bischofssynode oder eine Diözesansynode gemeint sein.

Vatikan

In römischer Zeit bezeichnete man als Vatikan ein Gebiet auf der anderen Seite des Tibers, auf dem Hinrichtungen stattfanden und begraben wurde. Weil der Tradition nach hier auch der Apostel Petrus hingerichtet wurde, entstand eine Gedenkstätte, die zur Kirche Sankt Peter wurde. 1278 erbaute Papst Nikolaus III. (1277–1280) eine päpstliche Residenz bei der Kirche St. Peter. Die Residenz der Päpste wurde zum vatikanischen Palast.

Vatikanstadt (Lo Stato della Città del Vaticano), verdeutscht als Vatikanstadt oder Vatikanstaat, bezeichnet das souveräne Staatsgebilde innerhalb der Stadt Rom, das dem Papst als Staatsoberhaupt untersteht. Geregelt wurde dies durch die Lateranverträge vom 11.02.1929 zwischen Italien und dem Heiligen Stuhl und 1947 in die italienische Verfassung aufgenommen. Der heutige Kirchenstaat umfasst ein geschlossenes Gebiet von 0,440 km² und verschiedene exterritoriale Besitzungen, wie z. B. die päpstliche Sommerresidenz Castel Gandolfo und einige Gebäude in Rom.

Konklave

Streng abgeschlossene Versammlung der Kardinäle zur Durchführung der Papstwahl.

Zölibat

Die kirchenrechtlich geregelte Enthaltsamkeit und Ehelosigkeit der Priester und Ordensleute.

Papst

Der Papst ist das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und gemäß der Glaubenslehre Stellvertreter von Jesus Christus auf Erden. Er ist Bischof von Rom und zugleich Oberhaupt des Vatikanstaates.

  • Johannes Paul II. war der 264. Amtsträger.
  • Nach seinem Tod wurde Benedikt XVI. im Konklave zum 265. Papst gewählt.

Der katholischen Kirche gehören laut Vatikan weltweit über eine Milliarde Gläubige an. Der Glaubenslehre zufolge ist der Papst der Nachfolger des Apostels Petrus. Diesen hatte Jesus von Nazareth der Überlieferung zufolge als Kirchenführer eingesetzt: „Du bist Petrus (griechisch petros: Fels), und auf diesem Felsen will ich meine Kirche errichten.“

Päpste werden seit Jahrhunderten in einem festgelegten Verfahren von den Kardinälen auf Lebenszeit gewählt (siehe Konklave). Aus den Worten Jesu, aus der Apostelgeschichte und aus der Tradition leitet die römisch-katholische Kirche das mit besonderen Vollmachten ausgestattete Petrusamt ab. Das Erste Vatikanische Konzil (erneut bestätigt vom Zweiten Vatikanischen Konzil) hat die unmittelbare Rechtshoheit des Papstes (siehe Jurisdiktionsprimat) in jedem Bistum anerkannt, die er „jederzeit frei ausüben kann.“ Er kann damit als Repräsentant der Gesamtkirche jederzeit jede bischöfliche Vollmacht in einem konkreten Fall an sich ziehen.

Offiziell lautet der Papst-Titel wie folgt: „Bischof von Rom, Statthalter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfürsten, Oberhaupt der Gesamtkirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom, Souverän des Staates der Vatikanstadt, Diener der Diener Gottes.“

Prälat

Zum einen der Inhaber höherer Ämter an der Römischen Kurie. Häufiger anzutreffen ist der Prälat aber als päpstlicher Ehrentitel für verdiente Priester in drei Stufen: Apostolischer Protonotar, Ehrenprälat Seiner Heiligkeit, Kaplan Seiner Heiligkeit (Monsignore).

Kongregation

Klösterliche Gemeinschaft, in der satzungsgemäß, im Gegensatz zum Orden, nur sogenannte einfache Gelübde abgelegt werden.

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