Wichtige Begriffe der katholischen Kirche erklärt
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Konzil
Auf einem Konzil treffen sich die katholischen Bischöfe und der Papst, um Probleme der Lehre und der praktischen Ausübung des Glaubens zu beraten. Die Beschlüsse in Glaubens- und Sittenfragen sind nach der Bestätigung durch den Papst für die katholische Kirche verbindlich. Konzilien werden nicht regelmäßig einberufen, sondern nur bei dringendem Beratungsbedarf. Sie erhalten den Namen des Ortes, an dem sie stattfinden (z. B. Konzil zu Nizäa im Jahre 325, auf dem das Nizäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis beschlossen wurde). Es gibt zwei verschiedene Arten von Konzilien: die Partikularkonzile (Treffen auf Bistums- oder Landesebene) und die Ökumenischen Konzile (Treffen der gesamten katholischen Kirche).
Bistum und Erzdiözese
Ein Bistum (auch Diözese genannt) ist die einem Bischof unterstellte Ortskirche. Das Bistum wird meist nach dem Bischofssitz benannt (z. B. Bistum Erfurt). Ein Bistum ist gewöhnlich mit anderen Bistümern zu einer Kirchenprovinz zusammengeschlossen. Der Vorsteher einer Kirchenprovinz trägt den Titel Metropolit. Ein Erzbistum ist rechtlich vom Bistum nicht verschieden; der Name zeigt eine historische Bedeutung an oder den Sitz eines Metropoliten.
Die Erzdiözese, geleitet durch den Erzbischof, ist Mittelpunkt einer Kirchenprovinz, der mehrere Diözesen (Suffraganbistümer) zugeordnet sind. Diese stehen unter der Aufsicht des Erzbischofs. Nach der Neuordnung der Bistumsgrenzen infolge der Wiedervereinigung gibt es sieben Erzdiözesen in Deutschland.
Erzbischof
Amtstitel des Bischofs, der einer Erzdiözese vorsteht, auch Metropolit genannt. Der Erzbischof leitet die Erzdiözese und hat ein Aufsichtsrecht über die Reinerhaltung des Glaubens und die Aufrechterhaltung der kirchlichen Ordnung in den ihm unterstellten Diözesen (Suffraganbistümern). Erzbischof gibt es auch (selten) als reinen Ehrentitel.
Kurfürst
Einer der sieben an der Wahl des deutschen Königs beteiligten geistlichen oder weltlichen Reichsfürsten.
Konkordat
Vertrag zwischen einem Staat und dem Heiligen Stuhl (Papst), der zumeist den umfassenden Ausgleich kirchlicher und staatlicher Interessen zum Gegenstand hat. Das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 regelt z. B. Fragen wie die Stellung des Klerus, die Besetzung von Ämtern sowie kirchliche Schul- und Bildungsfragen.
Kurie
Zentrale Verwaltungsbehörde des Papstes (Römische Kurie) bzw. des Bischofs (Diözesankurie).
Klerus und Laien
Bezeichnet den Stand der Geistlichen, namentlich der Diakone, Priester und Bischöfe. Die Aufnahme in den Klerus erfolgt mit der Diakonatsweihe. Alle übrigen Gläubigen werden als Laien bezeichnet.
Nuntius
Ständiger diplomatischer Vertreter des Papstes bei einer Staatsregierung im Range eines Botschafters. Der Nuntius ist in Deutschland und auch in den meisten anderen Ländern der Doyen, d. h. der Sprecher des diplomatischen Korps.
Pastoralreferent
In der Regel einer Pfarre zugewiesene(r) Laienmitarbeiter/-in, die/der dort im Auftrag des Pfarrers seelsorgerische und organisatorische Aufgaben wahrnimmt.
Pfarre und Pfarrei
Auch Kirchengemeinde, Kirchspiel oder Kirchsprengel genannt. Es handelt sich um einen Teilverband der Diözese, der durch die Errichtung des Pfarramtes gebildet wird und in der Regel über eine Pfarrkirche verfügt. Die Pfarre wird vom Pfarrer geleitet. Sie ist eine Gebietskörperschaft mit der Folge, dass jedes Kirchenmitglied aufgrund seines Wohnsitzes einer bestimmten Pfarre angehört. Sie besitzt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Fähigkeit, Rechts- und Vermögensträger zu sein. Die Verwaltung der Pfarre obliegt dem Kirchenvorstand unter dem Vorsitz des Pfarrers. Die übrigen Pfarraktivitäten sind Gegenstand der Arbeit des Pfarrgemeinderates.
Kardinal
Nach dem Papst höchster Würdenträger in der katholischen Kirche. Kardinäle stehen dem Papst bei der Leitung der Weltkirche zur Seite und sind zumeist auch (Erz-)Bischöfe. Seit 1179 haben die Kardinäle das ausschließliche Recht der Papstwahl. Sie tragen eine (kardinals)rote Amtstracht.