Wichtige Begriffe und Strukturen der katholischen und evangelischen Kirche

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Ein Konzil ist ein Zusammentreffen religiöser Würdenträger oder Verantwortlicher. Konzile werden einberufen, um Entscheidungen zu treffen, die für alle Gläubigen von besonderer Bedeutung sind.

Eine Diözese, auch Bistum genannt, ist ein territorial abgegrenzter kirchlicher Verwaltungsbezirk. Die Bezeichnung Diözese leitet sich von der Untergliederung des Römischen Reiches in Diözesen her. Der Begriff Bistum (von Bischofstum) hingegen bezieht sich auf das Jurisdiktionsgebiet eines Bischofs. Alte Bezeichnungen dafür sind Sprengel oder Kirch(en)sprengel.

Zölibat ist die vom katholischen Priester oder Ordensangehörigen sowie bisweilen auch von Laien freiwillig übernommene Verpflichtung, die Keuschheit in Form der lebenslangen Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen zu bewahren. Die lateinische Kirche hat den Zölibat kirchenrechtlich seit Papst Gregor VII. im 11. Jahrhundert zur Bedingung für das Priesteramt gemacht.

In der katholischen Kirche wird als Prälat der Inhaber ordentlicher Leitungsbefugnisse (z. B. ein Bischof oder ein Abt) bezeichnet.

Bezeichnung für den Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Klöster unter einem Oberen. Bezeichnung für im Hochmittelalter entstandene religiöse Lebensgemeinschaften von Männern oder Frauen, die keine Verpflichtung zur Klausur haben.

Das Konklave ist die Versammlung der Kardinäle der römisch-katholischen Kirche, die den Papst und Bischof von Rom wählt. Eine Wahl wird notwendig, wenn das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche gestorben ist oder auf sein Amt als Papst verzichtet hat und der Heilige Stuhl somit vakant ist.

Eine Synode besteht in evangelischen, anglikanischen, katholisch unierten und altkatholischen Kirchen aus gewählten Laien und Geistlichen, welche die Gesamtheit der Kirchenmitglieder repräsentieren.

Als Römische Kurie wird seit etwa dem 11. Jahrhundert die Gesamtheit der Leitungs- und Verwaltungsorgane des Heiligen Stuhls für die römisch-katholische Kirche bezeichnet.

Ein Kurfürst (lat. princeps elector imperii oder elector) gehörte zu der begrenzten Zahl jener Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches, die das Kurfürstenkollegium bildeten und denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand.

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