Wichtige Bilanzierungsgrundsätze erklärt

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Fairness (Equity)

Die Fairness zwischen konkurrierenden Interessen muss ein ständiges Anliegen in der Buchhaltung sein. Da Personen, die Daten verwenden oder erstellen, unterschiedliche Interessen haben können, die potenziell in Konflikt zueinander stehen, muss der Jahresabschluss so aufbereitet werden, dass er die verschiedenen Interessen, die in einem Unternehmen oder Geschäftsbetrieb auf dem Spiel stehen, gerecht widerspiegelt.

Grundsatz der Unternehmenseinheit

Der Jahresabschluss bezieht sich immer auf eine bestimmte wirtschaftliche Einheit (Entität). Dieses Konzept der 'Einheit' ist vom Begriff der 'Person' zu unterscheiden, da eine Person Eigentümer mehrerer 'Einheiten' sein kann, für die jeweils eigene Jahresabschlüsse erstellt werden müssen, die das Eigentum betreffen.

Erfassung von Wirtschaftsgütern

Der Jahresabschluss bezieht sich auf Wirtschaftsgüter, d.h. materielle und immaterielle Güter, die einen wirtschaftlichen Wert besitzen und somit in Geldeinheiten bewertet werden können.

Geldeinheit und Währungsstabilität

Jahresabschlüsse spiegeln Vermögenswerte wider. Dies erfordert die Wahl einer Rechnungseinheit (Währung) und die Bewertung der Vermögenswerte durch Anwendung eines Preises für jede Einheit. Im Allgemeinen wird als Rechnungseinheit das Geld verwendet, das im Land der 'Einheit' gesetzliches Zahlungsmittel ist. Falls die Währung keinen stabilen Wert aufweist und auftretende Schwankungen die Aussagekraft beeinträchtigen, sind Korrekturen durch geeignete Anpassungsmechanismen möglich.

Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern)

Der Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern) besagt, dass der Jahresabschluss unter der Annahme erstellt wird, dass die wirtschaftliche Organisation ihre Tätigkeit auf absehbare Zeit fortführen wird. Dies impliziert, dass alle Mitarbeiter und Ressourcen weiterhin im Einsatz sind und das Unternehmen Zukunftsperspektiven hat.

Anschaffungskostenprinzip

Die Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist eine primäre und grundlegende Bewertungsmethode, die die Entwicklung des Jahresabschlusses im Einklang mit dem Konzept der Unternehmensfortführung bestimmt. Diese Regel hat grundsätzlichen Charakter. Andere Bewertungsregeln und -kriterien dürfen nicht ignoriert werden, jedoch sollten die 'Kosten' als grundlegendes Bewertungskonzept vorherrschen. Wertschwankungen der Berichtswährung führen nicht unmittelbar zu einer Neubewertung, es sei denn, spezifische Anpassungsvorschriften greifen.

Grundsatz der Periodenabgrenzung (Geschäftsjahr)

In Unternehmen ist es notwendig, das Ergebnis des Managements von Zeit zu Zeit zu messen. Dies kann aus administrativen, rechtlichen, steuerlichen oder finanziellen Gründen (z.B. zur Erfüllung von Verpflichtungen) erforderlich sein. Eine Bedingung hierfür ist, dass die Berichtsperioden (Geschäftsjahre) von gleicher Dauer sind, damit die Ergebnisse von zwei oder mehr Jahren vergleichbar sind.

Realisationsprinzip (Periodengerechte Erfassung)

Wirtschaftliche Veränderungen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinflussen, sind dem Geschäftsjahr zuzuordnen, in dem sie anfallen (realisiert werden), unabhängig davon, wann die entsprechenden Zahlungen eingehen oder geleistet werden.

Grundsatz der Objektivität

Veränderungen von Vermögenswerten, Schulden und Eigenkapital sollten in den Rechnungslegungsunterlagen formal erfasst werden, sobald sie objektiv messbar sind und in der gewählten Rechnungseinheit ausgedrückt werden können.

Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

Wirtschaftliche Ergebnisse (Erträge) sollten erst dann erfasst werden, wenn der zugrundeliegende Geschäftsvorfall aus Sicht der Gesetzgebung oder der geltenden Handelspraktiken als abgeschlossen ('realisiert') gilt. Der Begriff 'realisiert' ist ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts der periodengerechten Zuordnung.

Vorsichtsprinzip (Imparitätsprinzip)

Das Vorsichtsprinzip bedeutet, dass bei der Wahl zwischen zwei möglichen Werten für einen Vermögenswert tendenziell der niedrigere gewählt werden sollte, oder dass eine Transaktion so gebucht wird, dass der ausgewiesene Anteil am Eigentum geringer ist. Dieser allgemeine Grundsatz kann auch so ausgedrückt werden: 'Bei der Bilanzierung sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen, Gewinne jedoch erst dann, wenn sie realisiert sind.' Eine übertriebene Anwendung dieses Grundsatzes ist nicht sachgerecht, wenn sie die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nachteilig beeinflusst.

Grundsatz der Stetigkeit der Methoden

Die allgemeinen Grundsätze und Normen, die zur Erstellung des Jahresabschlusses eines bestimmten Zeitraums herangezogen werden, sollten von einem Berichtszeitraum zum nächsten konsistent (stetig) angewendet werden. Wesentliche Änderungen und deren Auswirkungen sind im Anhang anzugeben und zu begründen. Der Grundsatz der Stetigkeit bedeutet jedoch nicht, dass einmal gewählte Methoden unverändert beibehalten werden müssen, wenn eine Änderung der allgemeinen Grundsätze oder spezieller Vorschriften aufgrund veränderter Umstände oder zur Verbesserung der Aussagekraft erforderlich wird.

Grundsatz der Wesentlichkeit

Bei der Anwendung der allgemeinen Grundsätze und speziellen Vorschriften muss mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand vorgegangen werden. Oft entstehen Situationen, die nicht exakt diesen Vorgaben entsprechen, aber keine Probleme verursachen, da ihre Auswirkungen das Gesamtbild des Jahresabschlusses nicht wesentlich verzerren. Es gibt keine starre Trennlinie, die festlegt, was wesentlich ist und was nicht. Die beste Lösung ist fallabhängig und berücksichtigt Faktoren wie die relative Auswirkung auf Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eigenkapital oder das Ergebnis der Geschäftstätigkeit.

Grundsatz der Vollständigkeit und Klarheit (Ausweis)

Der Jahresabschluss muss alle Informationen und Aufgliederungen enthalten, die grundlegend und notwendig für eine korrekte Interpretation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sind, auf das er sich bezieht.

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