Wichtige Definitionen und Grundlagen des Personalwesens (HR)

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Grundlagen und Definitionen des Personalwesens (HR)

Definition und Aufgaben des Personalwesens

Definition Personalwesen (RH): Disziplin oder Wissenschaft, die sich der Verwaltung von Unternehmen, Mitarbeitern und Partnern in einer Organisation widmet.

Synonyme für Personalwesen (RH): Personalverwaltung, Personalabteilung, Arbeitsbeziehungen, Personalmanagement.

HR-Funktionen im Überblick

  • Auswahl und Einstellung
  • Einarbeitung (Induktion und Orientierung)
  • Schulung und Ausbildung
  • Betreuung
  • Gesundheitsmanagement und Sicherheit
  • Sozialleistungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung

Unterstützende Disziplinen für HR

Zur Unterstützung des Personalwesens sind Kenntnisse in folgenden Bereichen relevant:

  • Psychologie
  • Soziologie
  • Recht
  • Mathematik
  • Betriebswirtschaftslehre

Charakteristika des Personalwesens

Die Bewertung des wirtschaftlichen Eigentums durch Unternehmen ist begrenzt durch den Willen des Einzelnen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Arbeitsverhältnis

Rechtliche Grundlagen des Personalwesens

Die folgenden Grundlagen sind für das Personalwesen relevant:

  • Föderales Arbeitsgesetz (LFT)
  • Tarifverträge
  • Sozialversicherungsrecht
  • Geschäftsordnung
  • Verfassung

Arbeitszeit und Arbeitsverhältnis

Arbeit: Menschliche Aktivität zur Produktion von Waren und Dienstleistungen.

Arbeitszeit: Die Zeit, während der der Arbeitnehmer eine Leistung erbringen muss (Aktive und passive Arbeitszeit).

Überstunden: Arbeitszeit, die über die reguläre Dauer hinausgeht (z. B. aufgrund von Verlust oder Risiko). Maximal 15 Stunden in zwei Wochen.

Bestandteile des Arbeitsvertrags: Kopfzeile, Verwaltungsformulare, Klauseln und Unterschriften.

Vertragsarten: Der Arbeitsvertrag kann für eine bestimmte Arbeit, befristet, zwischenzeitlich oder unbefristet sein.

Praktikum/Einarbeitung: Phase bei der Besetzung einer freien Stelle.

Vergütung, Zuschläge und Sozialleistungen

Lohn und Gehalt

Gehalt/Lohn: Entschädigung, die für die geleistete Arbeit gezahlt wird (Art. 82-88 LFT).

Mindestlohn: Der minimale Geldbetrag, den ein Arbeitnehmer für seine Arbeitszeit erhält.

Integrierte Gehalt: Umfasst das tägliche Bargeld sowie alle zusätzlichen Leistungen in Geld oder Sachleistungen.

Verdienter Lohn: Lohn für bereits geleistete Arbeit, der noch nicht ausgezahlt wurde (Art. 99 LFT).

Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.“ (Art. 86 LFT).

Nachzahlung bei Kündigung: Ein zu Unrecht gekündigter Arbeitnehmer hat Anspruch auf Nachzahlung.

Zuschläge und Prämien

  • Gewinnbeteiligung: Mitbestimmung der Arbeitnehmer an den Gewinnen (10% der Gesamtmenge). Art. 117 und 131 LFT.
  • Dienstaltersprämie: 12 Tage Mindestlohn pro Dienstjahr, wird immer gezahlt. Art. 162 LFT.
  • Sonntagszuschlag: 25% auf den regulären Tageslohn.
  • Urlaubsgeld: Prämie von 25% des für den Urlaub erhaltenen Betrags. Art. 80 LFT.

Sozialversicherung und Krankengeld

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen: Sozialversicherungsgesetz, AFORE und Infonavit.

Krankengeld bei allgemeiner Behinderung: 60% des Arbeitslohns.

Zweige der Sozialversicherung:

  • Arbeitsrisiko
  • Krankheit und Mutterschaft
  • Invalidität und Leben
  • Rente und Pflege im Alter
  • Arbeitslosigkeit im fortgeschrittenen Alter
  • Soziale Dienste

Personalentwicklung und -management

Rekrutierung und Schulung

Rekrutierung: Methoden, die eine Organisation verwendet, um Bewerber zu gewinnen.

Quellen der Personalbeschaffung:

  • Intern (Verwandte, Angehörige des Personals)
  • Extern (Arbeitsagenturen, Werbemedien, etc.)

Schulung/Weiterbildung: Bereitstellung der notwendigen Fähigkeiten für Mitarbeiter zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Mindestens 25 Stunden (Art. 153 Abs. A LFT).

Interne Mobilität und Richtlinien

Versetzung (Transfer): Stabiler Wechsel auf eine andere Dienststelle, wobei es keine höhere Hierarchie oder höhere Löhne geben muss.

Beförderung: Übergang des Arbeitnehmers in eine Position von größerer Bedeutung. Erfolgt ausschließlich durch den Willen des Arbeitgebers.

Regeln: Stabile Handlungsanweisungen.

Richtlinien (Politicas): Flexible Kriterien als Leitfaden für Handlungen.

Richtlinien für externe Mitarbeiter: Pünktlichkeit, Kleidung, Hygiene, Teilnahme, Präsentation, etc.

Spezifische Begriffe und Abkürzungen

Ziele: Die Grundvoraussetzung für Lernziele.

Anweisung: Darauf ausgerichtet, entsprechend den Zielen zu handeln.

APS: Anwesenheit, Pünktlichkeit und Austausch.

MT1: Unfallformular.

Zuständigkeit der Abteilung für Arbeitsrisiken: Medizinische Arbeitsanweisungen.

Arbeitsbetrug/Straftaten: Das Arbeits- und Strafrecht definiert Verhaltensweisen, die Straftaten darstellen können, z. B. Nichtzahlung von Löhnen oder Zwang zur unentgeltlichen Arbeit.

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