Wichtige Dokumente im Geschäftsverkehr: Wechsel, Schecks und Verträge
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Finanzdokumente und Zahlungsverkehr
Prüfung durch die Bank von Spanien
- Dieses Dokument wird von der Bank von Spanien herausgegeben und muss die Bank von Spanien als Träger ausweisen.
Travelers Cheque (Reisescheck)
- Reiseschecks werden in Euro oder Fremdwährung von Banken oder anderen Finanzintermediären mit anerkannter internationaler Präsenz (z. B. VISA, MasterCard oder American Express) ausgestellt.
- Sie können schnell in Bargeld umgetauscht werden und dienen als sichere Alternative zur Bargeldzahlung.
Der Wechsel (Bill of Exchange)
- Der Wechsel ist ein Dokument, bei dem eine Person (der Aussteller/Ziehende) eine andere Person (den Bezogenen) anweist, zu einem bestimmten Zeitpunkt (der Fälligkeit) eine Geldsumme an einen Dritten (den Zahlungsempfänger oder Inhaber) zu zahlen.
Beteiligte Parteien beim Wechsel
- Aussteller (Ziehender): Erstellt das Dokument (den Wechsel), das die geschuldete Geldmenge festlegt.
- Bezogener: Akzeptiert den Wechsel und verpflichtet sich, den fälligen Betrag zum Fälligkeitsdatum zu zahlen.
- Zahlungsempfänger (Nehmer): Die Person, an die der Wechselbetrag gezahlt werden soll.
Transaktionen im Zusammenhang mit dem Wechsel
- Bürgschaft (Aval): Eine Garantie, die im Wechsel gegeben wird, um sicherzustellen, dass der Bezogene zahlt. Der Bürge verpflichtet sich, anstelle des Bezogenen zu zahlen.
- Indossament (Übertragung): Die Übertragung des Eigentums am Wechsel auf einen Dritten.
- Der Indossant ist der Überbringer des Wechsels, der Indossatar ist der Empfänger.
- Wenn keine gegenteiligen Hinweise im Text erscheinen oder der Zusatz "an Order" enthalten ist, kann der Wechsel durch Indossament übertragen werden.
- Das Indossament erfolgt auf der Rückseite des Wechsels, muss die Identifizierung enthalten und vom Indossanten unterzeichnet werden. Es ist grundsätzlich bedingungslos.
- Um die Übertragung zu verhindern, muss der Zusatz "nicht an Order" oder "nicht übertragbar" verwendet werden.
- Protest: Wenn der Bezogene die Zahlung verweigert, muss der Aussteller dies durch eine eidesstattliche Erklärung (Protest) staatlich festhalten lassen und anschließend gerichtlich vorgehen. Der Wechsel ist in dieser Hinsicht ein vollstreckbares Dokument.
- Wechseldiskont (Rabatt):
- Ein Finanzinstitut zahlt dem Unternehmen den Betrag des Wechsels vor Fälligkeit aus, abzüglich einer Diskontgebühr (Provision).
- Risiko: Zahlt der Bezogene bei Fälligkeit nicht, fordert das Finanzinstitut den Betrag zuzüglich Zinsen vom Aussteller zurück. Der Aussteller muss dann den Protest einleiten oder eine Stundung/Erneuerung aushandeln.
V. Quittung (Zahlungsbeleg)
- Die Quittung dient als Dokument zur Bescheinigung des Zahlungseingangs einer Transaktion.
- Die Quittung enthält eine Nummer und gibt den Zahlungszweck an.
Inhalt einer Quittung
- Rechnungsbezug.
- Name des Zahlers.
- Betrag (in Zahlen und Buchstaben).
- Ausstellungsdatum der Quittung.
- Unterschrift des Ausstellers der Quittung.
- Wird in der Regel in 2 Exemplaren ausgestellt (für den Kunden und die interne Kontrolle).
2. Verträge
Ein Vertrag ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die sich darauf einigen, eine Leistung zu erbringen, etwas zu tun oder zu unterlassen.
Vertragsarten
- Kaufvertrag
- Dienstleistungsvertrag
- Liefervertrag
- Versicherungsvertrag
Der Kaufvertrag
Ein Vertrag, in dem Käufer und Verkäufer die Bedingungen für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen festlegen.
Voraussetzungen für den Kaufvertrag
Persönliche Voraussetzungen
- Käufer und Verkäufer müssen rechtsfähig sein (juristische Kapazität besitzen).
Sachliche Voraussetzungen
- Der Gegenstand des Vertrages muss möglich, erlaubt und bestimmt sein.
- Der vereinbarte Preis muss spezifisch und wahr sein und kann in bar oder durch andere Zahlungsmittel repräsentiert werden.
Pflichten des Verkäufers
- Lieferung des verkauften Gegenstands gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen, Zeit und Ort.
- Sicherstellung, dass der verkaufte Gegenstand zum Zeitpunkt der Lieferung in einwandfreiem Zustand ist und gegebenenfalls Reparaturen durchzuführen.
- Tragen der Kosten für den Verkauf, sofern nicht anders vereinbart.
- Haftung für versteckte Mängel oder Fehler des verkauften Gegenstands.
Pflichten des Käufers
- Zahlung des im Vertrag vereinbarten Preises.
- Abnahme des vertragsgegenständlichen Gutes.
Der Kaufprozess
I. Die Bestellung
- Die Bestellung ist die Anforderung des Käufers für ein Produkt oder eine Dienstleistung.
- Sie wird auf Wunsch des Verkäufers in der entsprechenden Form (Angebot oder Lieferschein) erstellt.
- Bestellungen sollten fortlaufend nummeriert und gemäß den internen Verfahren des Unternehmens verwaltet werden.
Inhalt einer Bestellung
- Produkt oder Dienstleistung, die vom Kunden angefordert wird.
- Anzahl der Einheiten.
- Zahlungsform und -fristen.
- Daten des Verkäufers.
- Details des Käufers.
- Datum und Bestellnummer.
- Menge und Lieferzeiten.
- Eventuelle Rabatte.
II. Der Lieferschein (Packzettel)
Nachdem der Käufer das Angebot angenommen hat, liefert der Verkäufer das Produkt zusammen mit dem entsprechenden Lieferschein. Dieses Dokument detailliert und rechtfertigt die gelieferte Ware.
Prüfung durch den Käufer
- Der Inhalt des Lieferscheins muss mit der Bestellung übereinstimmen.
- Die erhaltene Ware muss mit den Angaben auf dem Lieferschein übereinstimmen.
Der Käufer erhält eine Kopie des Lieferscheins, nachdem er die Annahme bestätigt hat.
Prüfung durch den Verkäufer
- Der Lieferschein muss im Rahmen der erhaltenen Bestellung ausgestellt werden.
- Die Ware muss physisch aufgrund des Lieferscheins versandt werden.
- Ein Exemplar muss zur Bestätigung der Lieferung an den Käufer unterschrieben zurückgesandt werden (dies dient als Liefernachweis).
Inhalt des Lieferscheins
- Datum der Lieferung.
- Referenz zur Bestellung.
- Gelieferte Produkte und Einheiten.
- Hinweis: Der Preis wird in der Regel nicht angegeben.
- Versandkostenarten:
- Bezahlt (Frachtfrei): Der Verkäufer trägt die Versandkosten.
- Unfrei (Frachtschuldig): Der Kunde zahlt das Porto bei Ankunft des Pakets oder bei Rechnungsstellung.
III. Die Rechnung
- Nachdem der Käufer die Ware auf dem Lieferschein akzeptiert hat, wird die Rechnung ausgestellt.
- Die Rechnung ist der rechtsgültige Nachweis des getätigten Kaufs.
Gesetzlich vorgeschriebener Inhalt der Rechnung
- Identifikationsdaten des Ausstellers (Name, Anschrift, Steuernummer/USt-ID).
- Identifikationsdaten des Käufers (Name, Anschrift und USt-ID).
- Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Uhrzeit und Ort der Ausstellung.
- Produktbeschreibung (Produkt, Stückzahl, Preis pro Einheit und Gesamtbetrag).
- Aufschlüsselung des Steuersatzes (Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer, etc.).
- Angabe von Rabatten.
- Angabe des fälligen Portobetrags (falls unfrei versandt).
- Datum der Anzahlung (falls zutreffend).
IV. Zahlungsbedingungen und -mittel
Mit der Annahme der Bestellung vereinbart der Käufer mit dem Verkäufer die Form und die Dauer der Zahlung für die gekaufte Ware.
Zahlungsform (Zahlungsmittel)
- Überweisung/Zahlungsanweisung
- Scheck
- Wechsel
Zahlungsziel (Frist)
- Barzahlung (Sofortzahlung)
- Zahlungsziele nach Rechnungsdatum (z. B. 30, 60, 120, 180 Tage).
Fälligkeitstermine
- Am Ende der Laufzeit.
- Feste Termine (z. B. der 5. und 15. Tag eines jeden Monats).
Der Scheck
- Ein Scheck ist ein Dokument, das ein Finanzinstitut anweist, eine bestimmte Geldsumme an den genannten Empfänger oder Inhaber zu zahlen.
Arten von Schecks
Inhaberscheck
- Der Empfänger ist keine bestimmte Person oder Organisation.
- Im Feld "Zahlen Sie gegen diesen Scheck an..." wird "Inhaber" eingetragen.
Namensscheck (Orderscheck)
- Der Empfänger ist eine bestimmte natürliche oder juristische Person.
- Impliziert, dass nur der genannte Empfänger den Scheck gegen Nachweis seiner Identität einlösen kann.
Gekreuzter Scheck (Verrechnungsscheck)
- Der Scheck ist mit zwei parallelen Linien quer über die Vorderseite versehen.
- Er kann nur über ein Bankkonto eingelöst werden (Überweisung/Gutschrift), nicht bar ausgezahlt.
Bestätigter Scheck (Zertifizierter Scheck)
- Die Bank bestätigt, dass die Angaben auf dem Scheck korrekt sind.
- Der Betrag wird auf dem Girokonto des Ausstellers für die Dauer bis zur Einlösung gesperrt.
Bankscheck
- Der Scheck wird von der Bank selbst ausgestellt und unterzeichnet.