Wichtige Hygiene- und Betriebsanforderungen für Lebensmittelbetriebe

Eingeordnet in Medizin & Gesundheit

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 4,17 KB

Allgemeine Anforderungen an Lebensmittelbetriebe

  1. Der Bodenbelag muss rutschfest und imprägniert sein. Es müssen ausreichende Kanalisationsressourcen zur Erleichterung der Drainage und Evakuierung vorhanden sein.
  2. Die Wände und Säulen müssen mit wasserdichtem Material versehen sein, glatte Oberflächen aufweisen und leicht zu reinigen sein.
  3. Natürliche oder mechanische Beleuchtung ist erforderlich.
  4. Es müssen Anschlüsse für fließendes warmes und kaltes Wasser, Waschbecken und genügend Kapazitäten für die Mülldeponierung vorhanden sein.
  5. Das Eindringen von Insekten, Spinnen, Nagern usw. muss verhindert werden.
  6. Be- und Entladevorgänge müssen über separate Zugänge erfolgen.
  7. Es muss eine ausschließliche Verwendung für Verpackungsabfälle und eine unmittelbare Kommunikation mit dem öffentlichen Wegenetz gewährleistet sein.
  8. Bäder mit Toiletten müssen vorhanden sein, nach Geschlecht getrennt und von den öffentlichen Bereichen separiert. Es ist eine mechanische Lüftung erforderlich. Die Übergänge zwischen Wänden und Böden müssen halbrund oder abgeschrägt (Fase) ausgeführt sein. Toilettenpapier, Seife und Einweg-Handtücher sind bereitzustellen.
  9. Umkleideräume mit individuellen Schließfächern sind erforderlich.

Spezifische Bedingungen für Lebensmittelmarktstände

  1. Die technischen und sanitären Bedingungen müssen den Anforderungen des jeweiligen Standes entsprechen.
  2. Jeder Stand muss mit Waschbecken mit warmem und kaltem Wasser sowie einer Stromversorgung ausgestattet sein.
  3. Die Materialien müssen abwaschbar, wasserdicht, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
  4. Ausreichende Kühl- und Gefrierkapazitäten zur Gewährleistung der Konservierung sind erforderlich. Die Bereiche müssen leicht zu reinigen sein, wobei die Übergänge zwischen Decke und Boden halbrund oder abgeschrägt (Fase) ausgeführt sein müssen. Ein Thermometer ist erforderlich.

Verbote im Lebensmittelbereich

  1. Zugang zu Bereichen außerhalb des persönlichen Zuständigkeitsbereichs.
  2. Lagerung von Produkten, die nicht zur Geschäftstätigkeit gehören.
  3. Lagerung von Produkten in direktem Kontakt mit dem Boden.
  4. Verwendung von Sägemehl oder ähnlichen Stoffen.
  5. Rauchen.

Anforderungen an Verkaufsautomaten

  1. Die Automaten müssen so konstruiert, gebaut, gewartet und angeordnet sein, dass das Risiko einer Kontamination der Lebensmittel und die Anwesenheit von Insekten oder anderen Schädlingen vermieden werden.
  2. Die Oberflächen müssen glatt, undurchlässig und ungiftig sein.
  3. Die Automaten müssen fern von Wärme- und Schadstoffquellen aufgestellt werden. Eine Genehmigung zur Inbetriebnahme der Maschine ist erforderlich.
  4. Ein Thermometer-Lesegerät ist erforderlich, wenn Lebensmittel gekühlt oder gefroren gelagert werden müssen.
  5. Auf der Außenseite des Automaten muss die Telefonnummer der für die Wartung verantwortlichen Person angegeben werden.

Allgemeine Hygienische Bedingungen und Betriebsabläufe

  1. Die Lebensmittel müssen häufig erneuert werden.
  2. Erforderliche Temperaturbedingungen:

    • Eingefroren: -18 °C
    • Tiefgekühlt: -12 °C
    • Gekühlt: 0 °C bis 8 °C
    • Gekühlt (max. 24 Stunden): 0 °C bis 4 °C
    • Heiße Produkte: 65 °C
  3. Fertiggerichte müssen gekennzeichnet sein mit: Name, Identifikation, Veterinärkontrolle und Haltbarkeitsdatum.
  4. Die verantwortliche Person muss ein Programm zur Reinigung und Desinfektion entwickeln.
  5. Für die Entnahme des gewünschten Produkts sind geeignete Geräte, individuelle Beutel oder Behälter zu verwenden.
  6. Neben dem Automaten muss ein Sammelbehälter (Mülleimer) stehen.
  7. Eismaschinen müssen täglich geleert und mit Wasser gespült werden. Sie müssen demontiert und mit Spülmittel gereinigt und desinfiziert werden. Diese Vorgänge sind schriftlich unter Angabe der Termine und der verantwortlichen Person zu dokumentieren.

Verwandte Einträge: