Wichtige Konzepte: Arbeitsschutz, Erste Hilfe und Karriere

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1. Voraussetzungen für eine Aussperrung

Die Umstände, unter denen eine Aussperrung durchgeführt werden kann, sind:

  • Gefahr von Gewalt oder schwerwiegenden Schäden für Personen oder Eigentum.
  • Illegale Besetzung des Arbeitsplatzes oder die drohende Gefahr einer solchen Besetzung.
  • Änderungen im Produktionsprozess aufgrund von Arbeitsausfällen oder Unregelmäßigkeiten.

2. Geltungsbereiche von Vereinbarungen

Die Geltungsbereiche umfassen:

  • Räumlich: Definiert den interregionalen geografischen Raum auf Landes-, Bezirks- oder kommunaler Ebene, für den das Abkommen gilt.
  • Sachlich: Dies bezieht sich auf den Geschäftszweig, Sektor und die Wirtschaftstätigkeit der Unternehmen oder Standorte, für die das Abkommen gilt.
  • Persönlich: Die Vereinbarungen sind bindend für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von den erfassten Tätigkeiten betroffen sind und für die das Abkommen gilt.
  • Zeitlich: Die Laufzeit des Vertrages ist die von den Parteien vereinbarte Gültigkeitsdauer. Der Eintritt kann rückwirkend erfolgen.

3. Definition von Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bezeichnet unerwünschte Ereignisse oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit auftreten.

4. Haftung von Subunternehmern

Diese Verantwortlichkeiten sind:

  • Verwaltungsrechtliche Verantwortung: Die Nichteinhaltung von Verpflichtungen durch Arbeitgeber kann zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch die Arbeitsinspektion führen, basierend auf einem entsprechenden Protokoll.
  • Zivilrechtliche Haftung: Dies betrifft die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer oder dessen Familie entstandene Schäden zu kompensieren.
  • Strafrechtliche Verantwortung.

5. Maßnahmen zur Schadensminderung und -verhütung

Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung von Schäden dienen dem Schutz der Arbeitnehmer in Unternehmen, beginnend mit dem Arbeitsverhältnis bis zu dessen Beendigung.

Bei der Ausübung seiner Tätigkeit nutzt der Arbeitnehmer Maschinen, Materialien, Stoffe, Schutzausrüstung usw.

Um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, müssen alle verwendeten Geräte und Materialien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sowohl von den Arbeitnehmern als auch von den Unternehmen eingehalten werden.

6. Anforderungen an Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die Anforderungen sind:

  • Ergonomie: PSA sollte so konstruiert sein, dass sie den Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit unterstützt und nicht behindert.
  • Sicherheit: Die Materialien dürfen keine nachteiligen Auswirkungen, Verletzungen oder Reizungen der Gesundheit des Arbeitnehmers verursachen.
  • Komfort und Effizienz: PSA sollte bequem sein und eine maximale Anpassung bei geringstmöglichem Gewicht ermöglichen.
  • Schutz vor elektrischem Schlag: Schutzausrüstung sollte den Stromfluss durch den menschlichen Körper so gering wie möglich halten oder verhindern.

Zudem muss für bestimmte Tätigkeiten ein notwendiger Schutz für die Atemwege gewährleistet sein.

7. Brandklassen: Eine Übersicht

  • Klasse A: Brände fester Stoffe, meist organischer Natur (z.B. Holz, Papier, Textilien).
  • Klasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (z.B. Benzin, Öle, Lacke).
  • Klasse C: Brände von Gasen (z.B. Propan, Erdgas, Acetylen).
  • Klasse D: Brände von Metallen (z.B. Aluminium, Magnesium, Natrium).
  • Klasse F: Brände von Speisefetten und Speiseölen in Frittier- und Kochgeräten (Anmerkung: Die ursprüngliche Klasse E für elektrische Anlagen ist in Europa nicht mehr gebräuchlich und wurde durch die Berücksichtigung der elektrischen Spannung bei den anderen Klassen ersetzt.).

8. Arten von Brandmeldern

  • Rauchmelder
  • Hitzemelder
  • Thermovelozimetrische Melder: Erkennen einen schnellen Temperaturanstieg, auch wenn die absolute Temperaturgrenze noch nicht erreicht ist.
  • Ionisationsrauchmelder
  • Optische Melder: Detektieren Infrarot- oder UV-Strahlung, die bei einem Brand entsteht (Flammenmelder).

9. Definition und Klassifizierung der Triage

Triage ist ein französischer Begriff, der das Auswählen oder die Einstufung von Opfern bedeutet, um ihnen eine Priorität für die medizinische Behandlung und Evakuierung zuzuweisen.

Die Triage wird üblicherweise in vier Gruppen eingeteilt:

  1. 1. Priorität (Rot): Patienten mit lebensbedrohlichen Verletzungen, die sofortige Behandlung erfordern.
  2. 2. Priorität (Gelb): Patienten mit schweren, aber nicht unmittelbar lebensbedrohlichen Verletzungen, die eine Behandlung innerhalb weniger Stunden benötigen.
  3. 3. Priorität (Grün): Patienten mit leichten Verletzungen, die auf eine spätere Behandlung warten können.
  4. 4. Priorität (Schwarz): Verstorbene oder Patienten, deren Überleben unwahrscheinlich ist.

10. Ziele der Unfalluntersuchung

  1. Den genauen Hergang des Unfalls zu ermitteln.
  2. Die Ursachen des Unfalls zu identifizieren.
  3. Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um ein Wiederauftreten zu verhindern.

11. Das PAS-Schema in der Ersten Hilfe

PAS steht für P-Schützen, A-Alarmieren und S-Helfen.

  • P (Schützen): Zeigt an, wie man am Unfallort handelt, um sich selbst und andere zu schützen.
  • A (Alarmieren): Bedeutet, den Notruf abzusetzen.
  • S (Helfen): Bedeutet, Erste Hilfe zu leisten. Sobald der Unfallort gesichert und der Notruf abgesetzt wurde, konzentriert man sich auf die Überprüfung von Bewusstsein, Atmung und Puls des Verletzten.

12. Klassifizierung von Verbrennungen

Verbrennungen werden wie folgt klassifiziert:

Verbrennungen ersten Grades

Dies sind oberflächliche Verbrennungen, die nur die Epidermis (äußere Hautschicht) betreffen.

Verbrennungen zweiten Grades

Diese Verbrennungen betreffen die Epidermis und Teile der Dermis (Lederhaut).

Verbrennungen dritten Grades

Diese werden als Vollhautverbrennungen bezeichnet, da sie die Epidermis und die Dermis vollständig zerstören. Sie zeichnen sich durch eine weiße oder verkohlte Oberfläche aus. Die Nervenenden sind zerstört, sodass keine Schmerzempfindung besteht. Auch Knochen und Muskeln können betroffen sein.

Verbrennungen vierten Grades

Das Hauptmerkmal dieser Art von Verbrennung ist die Schädigung von Muskeln und Knochen. Sie können durch Einwirkung von Feuer, heißen Flüssigkeiten, Elektrizität oder heißen Gegenständen verursacht werden, aber auch durch extreme Kälte oder Frost.

13. Aufbau eines Lebenslaufs (Curriculum Vitae)

Ein Lebenslauf (Curriculum Vitae) gliedert sich typischerweise in folgende Abschnitte:

  1. Persönliche Daten
  2. Ausbildung/Akademischer Werdegang
  3. Zusätzliche Qualifikationen (Kurse, Seminare, Sprachkenntnisse, Masterstudiengänge)
  4. Berufserfahrung: Hierzu zählen auch Praktika oder studentische Tätigkeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen oder durch Vermittlung (z.B. über die FCC) in Unternehmen absolviert wurden.
  5. Sonstiges (z.B. Führerschein, Reisebereitschaft)

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