Wichtige Konzepte der Schadenversicherung: Wert, Summe, Entschädigung & Prämien
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Versicherungswert und Versicherungsinteresse
Das Versicherungsinteresse stellt eine quantitative Bewertung dar. In der Schadenversicherung wird der Wert des Interesses durch objektive Kriterien ermittelt, die den Wert der Sache unmittelbar vor dem Eintritt des Schadens berücksichtigen.
In der Personenversicherung hingegen wird der Wert des Interesses in der Regel durch fest vereinbarte Beträge (a priori) festgelegt.
Versicherungssumme, Voll-, Über- und Unterversicherung
Die Versicherungssumme (auch Versicherungskapital genannt) stellt die Höchstleistung dar, die der Versicherer im Schadensfall als Entschädigung zahlt.
Das Verhältnis zwischen dem Versicherungswert (Wert des Interesses) und der Versicherungssumme definiert die Situationen der:
- Vollversicherung: Versicherungswert entspricht der Versicherungssumme.
- Unterversicherung: Versicherungswert ist höher als die Versicherungssumme.
- Überversicherung: Versicherungswert ist niedriger als die Versicherungssumme.
Situationen der Über- oder Unterversicherung können zu Schäden führen. Sie entstehen oft durch eine fehlerhafte Bewertung durch den Versicherten oder weil der Wert des zu schützenden Gutes variiert und die Versicherungssumme nicht aktualisiert wurde.
Entschädigung und Proportionalitätsregel
Mitteilungspflicht und Fristen
Um eine Entschädigung zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer den Versicherer über den eingetretenen Vorfall informieren. Dies muss innerhalb von sieben Tagen geschehen, sofern vertraglich keine kürzere Frist vereinbart wurde. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer alle Informationen über die Umstände und Folgen des Unfalls zur Verfügung zu stellen.
Die Verletzung dieser Pflichten kann den Versicherer berechtigen, die Entschädigung zu kürzen oder, falls der Versicherte in böser Absicht oder grober Fahrlässigkeit gehandelt hat, den Anspruch auf Entschädigung vollständig zu verlieren.
Der Versicherer leistet in jedem Fall innerhalb von 40 Tagen nach Erhalt der Schadensmeldung eine Vorauszahlung in Höhe des Mindestbetrags, der nach den ihm bekannten Umständen geschuldet sein mag.
Berechnung der Entschädigung
Die Entschädigung entspricht nicht immer dem tatsächlichen Schaden. Sie hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und der Art der Bewertung ab:
- Versicherung auf erstes Risiko (First-Loss-Versicherung): In diesem Fall kompensiert der Versicherer den gesamten Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme, was jedoch höhere Prämien zur Folge hat.
- Wiederbeschaffungswert: Die Versicherungssumme wird im Einklang mit dem Wiederbeschaffungswert festgelegt.
- Zeitwert (Marktwert): Die Versicherungssumme wird im Einklang mit dem aktuellen Marktwert der Sache festgelegt.
Prämien und Kosten des Versicherungsvertrages
Eine der wichtigsten Pflichten des Versicherungsnehmers ist die Zahlung der Versicherungsprämie. Die Prämien können als Einzel- oder periodische Zahlungen vereinbart werden.
Folgen der Nichtzahlung eines Bonus
- Wenn die erste Prämie nicht gezahlt wurde, ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
- Wenn die erste Prämie nicht gezahlt wurde und ein Verlust eintritt, bevor die Zahlung erfolgt ist, hat der Versicherer keine Verpflichtung zur Entschädigungszahlung.
- Wenn die zweite oder eine der folgenden Prämien nicht innerhalb eines Monats gezahlt wird, tritt eine Prämien-Gnadenfrist in Kraft.
- Wenn der Versicherer den fälligen Betrag nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Zahlungsfrist gerichtlich geltend macht, gilt der Vertrag als aufgelöst.
Andere Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag
Nach der Unterzeichnung des Vertrages und vor Eintritt des Schadensereignisses müssen der Versicherungsnehmer oder der Versicherte dem Versicherer so schnell wie möglich alle Umstände mitteilen, die das Risiko verschlimmern (Gefahrerhöhung). Dies ist relevant, da der Versicherer den Vertrag andernfalls möglicherweise nicht oder nur zu ungünstigeren Konditionen abgeschlossen hätte.
Zudem muss der Versicherungsnehmer offenlegen, ob er zur gleichen Zeit Risiken bei anderen Versicherungsgesellschaften abgedeckt hat (Mehrfachversicherung).
Im Schadensfall sind der Versicherungsnehmer, der Versicherte oder der Begünstigte verpflichtet, den Versicherer schnellstmöglich über das Ereignis zu informieren. Die ersten beiden sind außerdem gezwungen, alles Mögliche zu unternehmen, um den Schaden durch das Ereignis zu verringern (Schadenminderungspflicht).