Wichtige Konzepte im Schuldrecht: Abtretung, Subrogation und Vertragsstrafe
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Wichtige Konzepte im Schuldrecht
Übertragung von Rechten und Forderungen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Übertragbarkeit von Rechten. Grundsätzlich können erworbene Rechte übertragen werden, sofern dem nicht gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen entgegenstehen.
Im römischen Recht war der Grundsatz der Übertragung von Forderungen nicht unumstritten.
Die Übertragung von Forderungen beginnt in der Regel durch gesetzliche Bestimmungen.
Das BGB besagt, dass die Übernahme der Rechte eines Gläubigers durch einen Dritten nur unter den ausdrücklich im Gesetzbuch genannten Bedingungen erfolgen kann. Für die Wirksamkeit gegenüber Dritten sind klare Regelungen notwendig.
Man unterscheidet zwischen gesetzlicher und freiwilliger (vertraglicher) Übertragung.
Die Abtretung einer Forderung, eines Rechts oder einer Maßnahme wird erst zu einem bestimmten Zeitpunkt wirksam, insbesondere gegenüber Dritten (in Anlehnung an die Artikel 1218 und 1227).
Forderungsübergang durch Zahlung (Subrogation)
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt den Forderungsübergang (Subrogation). Dieser wird vermutet, wenn:
- Wenn ein Gläubiger einen anderen bevorzugten Gläubiger bezahlt.
- Wenn ein Dritter, der nicht an der Verpflichtung interessiert ist, mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Schuldners zahlt.
- Wenn jemand ein Interesse an der Erfüllung der Verpflichtung hat und zahlt, wodurch die Wirkung der Konfusion (Vereinigung von Gläubiger- und Schuldnerstellung) hinsichtlich des betroffenen Teils aufgehoben wird.
Subrogatorische Klage (Actio Subrogatoria)
Der Gläubiger kann, nachdem er die Erfüllung der Forderung beim Schuldner verfolgt hat, alle Rechte und Ansprüche des Schuldners geltend machen, mit Ausnahme derjenigen, die untrennbar mit dessen Person verbunden sind. Er kann auch Handlungen anfechten, die der Schuldner zum Betrug seiner Rechte vorgenommen hat.
Die Klage richtet sich direkt gegen Dritte, die Schuldner des Hauptschuldners sind. Sie dient dazu, die Untätigkeit des Hauptschuldners zu überwinden und dessen Forderungen subsidiär geltend zu machen.
Die Anfechtungsklage (Paulianische Klage)
Ihr Ziel ist es, betrügerische Übertragungen oder Handlungen des Schuldners für unwirksam zu erklären.
Die Anfechtungsklage richtet sich gegen das betrügerische Verhalten des Schuldners. Das Recht auf Widerruf (Anfechtung) erlischt in der Regel nach 4 Jahren.
Das Gesetz begründet eine Betrugsvermutung: Als betrügerisch gegenüber Gläubigern gelten insbesondere jene Verträge, bei denen der Schuldner Vermögenswerte unentgeltlich veräußert.
Ebenfalls als betrügerisch gelten entgeltliche Übertragungen, wenn gegen den Schuldner zuvor ein Urteil ergangen ist oder ein Haftbefehl zur Beschlagnahme von Gütern vorliegt.
Reuegeld (Arra) und Vertragsstrafe
Wenn ein Reuegeld (Anzahlung) vereinbart wurde, um vom Kaufvertrag zurückzutreten, kann der Vertrag aufgelöst werden. Dies führt dazu, dass der Käufer die Anzahlung verliert oder der Verkäufer den doppelten Betrag zurückzahlen muss.
Das Reuegeld ist oft freiwilliger Natur, bezieht sich auf vertragliche Verpflichtungen und wird üblicherweise in Kaufverträgen festgelegt.
Die Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) ist der Betrag, der fällig wird, wenn der Verkauf aufgrund einer Pflichtverletzung nicht zustande kommt.
Die Vertragsstrafe (Konventionalstrafe)
Diese Bestimmung wird als Nebenleistung für den Fall vereinbart, dass der Schuldner die Hauptschuld schlecht oder gar nicht erfüllt. Ihre Funktion ist:
- Zwangsmittel: Sie soll den Schuldner dazu anhalten, die primäre Verpflichtung unter Androhung der Strafe zu erfüllen (Druckmittel).
- Punitiv (Strafend): Sie kann eine gerechte Strafe oder Geldbuße wegen Nichteinhaltung darstellen, unabhängig von der Befriedigung des Gläubigers.
- Ersatz (Schadensersatz): Die Strafe soll den herkömmlichen Schadensersatz wegen Verletzung ersetzen.
Konventionelle Formen der Vertragsstrafe:
- Kumulativ: Es wird davon ausgegangen, dass bei Pflichtverletzung zusätzlich zur Erfüllung der Hauptpflicht auch die Strafe verlangt werden kann.
- Ersatz (Alternativ): Die Strafe ersetzt den Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung.
- Optional: Der Schuldner kann wählen, ob er seine Verpflichtung erfüllt oder die Strafe zahlt.