Wichtige Verfahrensgrundsätze im Überblick

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Verfahrensgrundsätze im Überblick

Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit bedeutet, dass Verfahren einfach, ohne unnötige Formalitäten und für alle zugänglich sein sollen. Gemäß Art. 119 steht diese Justiz jedem offen, insbesondere wenn dies gesetzlich vorgesehen ist und in jedem Fall für diejenigen, die keine ausreichenden Mittel zur Prozessführung nachweisen können. In solchen Fällen wird gegebenenfalls ein öffentlicher Verteidiger oder Prozesskostenhilfe zugeordnet.

Art. 18.1 LPL (Annahme: Ley de Procedimiento Laboral oder ähnlich) besagt, dass die Parteien selbst vor Gericht erscheinen oder sich durch einen Rechtsanwalt, einen zugelassenen Sozialvertreter oder eine andere Person vertreten lassen können, die zur vollen Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte befugt ist. Die Vertretung kann durch eine vor Gerichtsbediensteten erteilte Vollmacht oder durch eine entsprechende Urkunde übertragen werden. Dies trägt dazu bei, dass die Justiz nicht unnötig teuer oder kompliziert ist.

Dispositionsmaxime (Grundsatz der Verfügungsbefugnis)

Ein Verfahren wird in der Regel nur auf Antrag des Klägers eingeleitet. Die Parteien haben die Macht über den Prozess; sie sind die Protagonisten, die entscheiden, ob und worüber verhandelt wird.

Grundsatz der Rechtssicherheit und des Rechtsstaats

Dieser Grundsatz fordert stets und vor allem Verantwortlichkeit und das Verbot der Willkür der öffentlichen Gewalt. Er ist fundamental für einen sozialen und demokratischen Rechtsstaat. Wichtige Werte sind: Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit, politischer Pluralismus.

Grundsatz von Treu und Glauben

Treu und Glauben sind Prinzipien moralischer oder ethischer Natur, im Gegensatz zu rein rechtlichen Grundsätzen. Das Gesetz definiert nicht immer explizit, was Treu und Glauben bedeutet, aber es gibt Beispiele für Handlungen, die dagegen verstoßen, wie etwa Betrug ("Fraud Act" als Beispiel für einen Verstoß).

Beweislastprinzip

Die Parteien sind diejenigen, die die von ihnen behaupteten Tatsachen beweisen müssen, indem sie entsprechende Belege vorlegen.

Amtsermittlungsgrundsatz (Inquisitionsprinzip)

In bestimmten Verfahren, insbesondere wenn der Richter von Amts wegen tätig wird, ist der Richter selbst für die Ermittlung des Sachverhalts verantwortlich, ohne dass er dazu von den Parteien aufgefordert werden muss.

Grundsatz der Dualität, Gleichheit und des Widerspruchs

Die Parteien stehen sich in einer dualen Funktion gegenüber, sind gleichberechtigt und haben das Recht auf Widerspruch.

  • Dualität: Es gibt immer einen Kläger und einen Beklagten.
  • Widerspruch (Rechtliches Gehör): Dies ist das Grundrecht, vom Gericht fair gehört zu werden. Niemand darf verurteilt werden, ohne angehört worden zu sein.
  • Gleichheit (Waffengleichheit): Beide Seiten müssen die gleichen Mittel zur Verteidigung, zum Beweisen, zum Argumentieren usw. haben. Es besteht Chancengleichheit vor dem Recht.

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