Die wichtigsten Institutionen der Europäischen Union

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Der Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Union. Er teilt mit dem Parlament die Verantwortung für die Gesetzgebung. Er leitet auch die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU und ist für wichtige Entscheidungen im Bereich Justiz und Freiheit verantwortlich.

Beschlussfassung im Rat der EU

Die Beschlüsse des Rates werden mit einfacher Mehrheit, qualifizierter Mehrheit oder einstimmig gefasst. Fast alle Beschlüsse werden mit qualifizierter Mehrheit gefasst. Im Rat hat jedes Land eine bestimmte Anzahl von Stimmen, die im Großen und Ganzen die Größe der Bevölkerung widerspiegelt. Bei einigen heiklen Themen wie Steuerpolitik, Asyl, Einwanderung und Außenpolitik ist jedoch Einstimmigkeit erforderlich.

Das Europäische Parlament

Es ist die Institution, die alle Bürger der Mitgliedstaaten darstellt. Die europäischen Abgeordneten werden alle fünf Jahre von den Bürgern der 27 Mitgliedstaaten gewählt, um deren Interessen zu vertreten. Die Wahlen erfolgen in allgemeinen Wahlen, und die Abgeordneten sind nicht nach nationaler Delegation, sondern nach Fraktionen aufgeteilt.

Sitz des Europäischen Parlaments

Der Sitz des Europäischen Parlaments ist aus historischen Gründen dreifach:

  • Straßburg (Frankreich): Hier finden die Plenarsitzungen des Parlaments statt.
  • Brüssel (Belgien): Hier sind die verschiedenen Ausschüsse untergebracht.
  • Luxemburg: Hier befindet sich der Sitz des Generalsekretariats.

Das Europäische Parlament arbeitet in allen 23 Amtssprachen der EU.

Hauptaufgaben des Parlaments

Die vorrangige Aufgabe des Europäischen Parlaments ist es, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Regelungen zu genehmigen. Das Parlament teilt diese Verantwortung mit dem Rat der EU. Beide teilen auch die Zuständigkeit für die Genehmigung des jährlichen EU-Haushaltsplans.

Politische Fraktionen im Parlament

Die Abgeordneten sitzen nicht in nationalen Gruppen, sondern in europaweiten politischen Fraktionen. Dazu gehören Fraktionen wie Demokraten, Sozialisten, Liberale und Grüne. Sie vertreten alle Ansichten über die europäische Integration.

Gesetzgebungsbefugnisse: Das Mitentscheidungsverfahren

Der Vertrag von Maastricht verleiht dem Parlament die Rolle des Gesetzgebers im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens. Das Mitentscheidungsverfahren ermächtigt das Parlament, Bestimmungen gemeinsam mit dem Rat zu erlassen. Die Mitentscheidung ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Gleichstellung von Parlament und Rat). Bei besonderen Gesetzgebungsverfahren spielt das Parlament eine rein beratende Funktion.

In der Praxis wird dieses Verfahren in folgenden Bereichen angewendet:

  • Freizügigkeit der Arbeitnehmer
  • Niederlassungsrecht und Dienstleistungen
  • Binnenmarkt
  • Bildung und Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Transeuropäische Netze
  • Umwelt, Kultur und Forschung

Weitere Befugnisse des Europäischen Parlaments

  • Gesetzgebung: Es hat in einigen Fällen gleichberechtigte Mitentscheidungsbefugnisse mit dem Rat der EU und in anderen eine beratende Rolle.
  • Kontrolle: Es übt die politische Kontrolle über die Kommission und auch eine gewisse Kontrolle über die Aktivitäten des Rates aus. Es hat die Befugnis zur Entlassung der Europäischen Kommission.
  • Haushalt: Es ist für die Annahme und Ausführung der Haushaltspläne der Europäischen Union zuständig.
  • Wahl des Bürgerbeauftragten: Das Parlament wählt den Europäischen Bürgerbeauftragten, der Beschwerden der Bürger bezüglich der Verwaltungstätigkeit der EU-Organe untersucht.

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission besteht derzeit aus 27 Kommissaren, je einem aus jedem Mitgliedstaat. Diese werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt, vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments. Sie ist die Exekutive der EU. Sie vertritt und verteidigt die gemeinsamen Interessen Europas. Ihr Hauptsitz ist in Brüssel.

Aufgaben der Europäischen Kommission

Die Kommission ist verantwortlich für:

  • Vorschläge für Rechtsvorschriften
  • Die Rolle der Exekutive
  • Die Hüterin der Verträge
  • Die Vertretung der EU auf internationaler Ebene

Die Kommissare der EU

Die Kommissare haben eine Amtszeit von 5 Jahren (zeitgleich mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments). Sie sind dem Parlament gegenüber für ihre Handlungen verantwortlich, legen einen Jahresbericht vor und reagieren auf mündliche oder schriftliche Anfragen zum Bericht oder zu anderen Themen. Die Kommissare sind Staatsangehörige der Mitgliedstaaten, es ist ihnen jedoch untersagt, die Interessen ihrer Staaten zu verteidigen; ihre Funktionen müssen mit absoluter Unabhängigkeit ausgeübt werden.

Befugnisse der Europäischen Kommission

  • Vertritt die EU international.
  • Überwacht die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts, gemeinsam mit dem Gerichtshof.
  • Schlägt Gesetze vor, die dem Parlament und dem Rat vorgelegt werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)

Der 1952 gegründete Europäische Gerichtshof ist die gerichtliche Instanz, die die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und dessen einheitliche Auslegung gewährleistet. Sein Sitz ist in Luxemburg. Er besteht aus 27 Richtern und 8 Generalanwälten, die von den Regierungen der 27 Staaten für eine Amtszeit von 6 Jahren ernannt werden.

Das 1989 eingerichtete Gericht (EuG) wurde geschaffen, um den gerichtlichen Schutz der Bürger durch Beschwerden zu verbessern und die Arbeit des Gerichtshofs auf die einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu konzentrieren. Es sorgt für die einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten.

Der Europäische Rechnungshof (EuRH)

Der Europäische Rechnungshof besteht aus 27 unabhängigen Mitgliedern, die für Folgendes verantwortlich sind:

  • Überprüfung der korrekten Verwendung von EU-Mitteln.
  • Untersuchung jeder Person oder Organisation, die EU-Mittel erhält.

Die Europäische Zentralbank (EZB)

Die Europäische Zentralbank ist die Zentralbank der einheitlichen europäischen Währung. Sie ist für die Festlegung und Durchführung der europäischen Währungspolitik sowie für die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung des EU-Haushalts zuständig. Ihr Sitz ist in Frankfurt. Sie ist unabhängig von den Regierungen: Die EZB hat eigene Rechtspersönlichkeit.

Die Hauptaufgabe der EZB ist die Preisstabilität. Preisstabilität bedeutet, dass die jährliche Inflationsrate des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes (HVPI) mittelfristig unter, aber nahe 2 % liegt. Sie steuert die Geldmenge und legt die Zinssätze fest.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss gewährleistet die Vertretung der Interessen der Zivilgesellschaft (Gewerkschaften, Arbeitgeber, Landwirte, Verbraucher usw.) gegenüber dem Parlament, dem Rat und der Kommission. Er muss zu wirtschafts- und sozialpolitischen Initiativen konsultiert werden. Er besteht aus 344 Vertretern verschiedener wirtschaftlicher und sozialer Interessengruppen.

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