Wirtschaft: Inflation, Defizit, Außenhandel und EU

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Inflation und Kaufkraft

  • Wenn die Preise steigen, die Löhne aber nicht im gleichen Maße, reduziert sich die Kaufkraft.
  • Je stärker die Inflation steigt, desto teurer wird Geld bzw. desto geringer wird sein Wert.
  • Wenn die Preise in einem Land stärker steigen als in einem Nachbarland, wird es für dieses Land schwieriger, Produkte im Ausland zu verkaufen, da seine Produkte im Vergleich teurer werden.

Verbraucherpreisindex (VPI)
Misst die durchschnittliche Preisveränderung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen, in einem bestimmten Zeitraum. Er wird verwendet, um die Inflationsrate zu messen.
Formel: VPIt = (Kosten des Warenkorbs im Jahr t / Kosten des Warenkorbs im Basisjahr) × 100.

Das öffentliche Defizit

Öffentliche Ausgaben: Die Summe der Gelder, die der Staat einsetzt, um seine Aufgaben zu erfüllen und öffentliche Dienstleistungen (z.B. Bildung, Infrastruktur, Sicherheit) bereitzustellen.

Öffentliche Einnahmen: Die Gesamtheit der Einkünfte des Staates, hauptsächlich aus Steuern, Gebühren und Beiträgen, zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben.

Staatsdefizit: Entsteht, wenn die öffentlichen Ausgaben die öffentlichen Einnahmen in einem Haushaltsjahr übersteigen. Zur Finanzierung dieses Defizits muss der Staat Kredite aufnehmen.

Die Gesamtheit dieser aufgenommenen Kredite und sonstigen Verpflichtungen bildet die öffentliche Verschuldung (z.B. durch Ausgabe von Staatsanleihen, Schatzwechseln, Treasury Bills).

Internationale Wirtschaftsbeziehungen

Beziehungen eines Landes zu anderen Ländern mit dem Ziel, Güter und Dienstleistungen zu importieren, die im Inland nicht oder nicht ausreichend verfügbar sind, und Güter und Dienstleistungen zu exportieren, bei denen ein Überschuss besteht.

Die Zahlungsbilanz

Ein buchhalterisches Dokument, das alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen den Einwohnern eines Landes und dem Rest der Welt über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel ein Jahr) systematisch erfasst. Sie dient der Abbildung und Analyse der internationalen Wirtschaftsbeziehungen eines Landes.

Die Zahlungsbilanz besteht aus folgenden Hauptkonten (Teilbilanzen):

  1. Leistungsbilanz

    Erfasst den Austausch von Waren und Dienstleistungen, Primäreinkommen (z.B. Arbeits- und Kapitaleinkommen) und Sekundäreinkommen (laufende Übertragungen).

    • Warenverkehrsbilanz: Import und Export von Waren.
    • Dienstleistungsbilanz: Z.B. Tourismus, Transportdienstleistungen.
    • Primäreinkommensbilanz: Z.B. Erträge aus Direktinvestitionen, Zinsen, Dividenden, Einkommen von Grenzgängern.
    • Sekundäreinkommensbilanz (Laufende Übertragungen): Z.B. Überweisungen von Migranten an ihre Familien, Beiträge an internationale Organisationen, Entwicklungshilfe (sofern nicht vermögenswirksam).
  2. Bilanz der Vermögensübertragungen

    Erfasst einmalige Transaktionen, die das Vermögen der beteiligten Volkswirtschaften verändern.

    • Vermögensübertragungen: Z.B. Schuldenerlasse, Erbschaften und Schenkungen über Grenzen hinweg (sofern vermögenswirksam), bestimmte EU-Fonds für Investitionsprojekte.
    • Erwerb/Veräußerung nicht-produzierter, nicht-finanzieller Vermögenswerte: Z.B. Patente, Lizenzen, Markenrechte, Nutzungsrechte an Grundstücken (z.B. für Botschaften).
  3. Kapitalbilanz (Finanzielle Transaktionen / Finanzierungsrechnung)

    Zeigt die Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland.

    • Direktinvestitionen: Kapitalanlagen mit dem Ziel, einen maßgeblichen und dauerhaften Einfluss auf ein Unternehmen im Ausland auszuüben.
    • Portfolioinvestitionen: Kauf und Verkauf von Wertpapieren (z.B. Aktien, Anleihen), die nicht den Direktinvestitionen zuzurechnen sind.
    • Sonstige Kapitalanlagen: Z.B. Kredite zwischen In- und Ausländern, Handelskredite, Bankguthaben.
    • Veränderung der Währungsreserven: Transaktionen der Zentralbank mit Währungsreserven (z.B. Gold, Devisen).

Gleichgewicht und Ungleichgewicht der Zahlungsbilanz: Informiert über die wirtschaftliche Verflechtung und Wettbewerbsposition eines Landes gegenüber der Außenwelt. Ein dauerhaftes hohes Defizit oder ein sehr hoher Überschuss in Teilen der Zahlungsbilanz kann auf strukturelle Probleme hinweisen.

Devisenmarkt: Der Markt, auf dem Währungen verschiedener Länder gehandelt (gekauft und verkauft) werden und sich Wechselkurse bilden.

Die Europäische Union

Der europäische Integrationsprozess, der nach dem Zweiten Weltkrieg begann, gipfelte in der Gründung der Europäischen Union (EU). Ursprüngliches Ziel war es, dauerhaften Frieden auf dem Kontinent zu sichern und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern. Zu den sechs Gründungsmitgliedern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), einem Vorläufer der EU, gehörten Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg.

Im Juni 1985 unterzeichnete Spanien den Vertrag über den Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften (EG), der am 1. Januar 1986 in Kraft trat.

Implikationen der Integration für Spanien waren unter anderem:

  • Zunehmender Wettbewerb für spanische Unternehmen.
  • Hohe Zuflüsse an ausländischen Direktinvestitionen.
  • Anpassung an die gemeinsamen Politiken der EG/EU (z.B. Agrarpolitik, Handelspolitik).
  • Zugang zu europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds zur Förderung der regionalen Entwicklung.

Der Euro

Der Euro ist die offizielle Währung in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Eurozone). Er wurde am 1. Januar 1999 als Buchgeld eingeführt, die Bargeldeinführung erfolgte am 1. Januar 2002. Damals wurde der Wechselkurs der spanischen Peseta (PTA) zum Euro unwiderruflich festgelegt (1 EUR = 166,386 PTA).

Zu den Vorteilen des Euro zählen unter anderem:

  • Reduktion von Transaktionskosten im innereuropäischen Handel und Reiseverkehr.
  • Wegfall von Wechselkursrisiken innerhalb der Eurozone.
  • Erhöhte Preistransparenz und verstärkter Wettbewerb.

Zu den Nachteilen oder Herausforderungen kann zählen:

  • Verlust der nationalen Geldpolitik als Instrument zur Steuerung der eigenen Konjunktur.
  • Die Gefahr des Verlusts der preislichen Wettbewerbsfähigkeit, wenn die Inflationsrate eines Landes dauerhaft höher ist als in anderen Ländern der Eurozone, ohne dass dies durch Wechselkursanpassungen korrigiert werden kann.

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