Recht, Wirtschaft und Selbstständigkeit

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DSGVO: Datenschutzgrundverordnung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung und geht als solche dem deutschen Recht vor. Sie schützt personenbezogene Daten. Bei Bildnissen aus der Zeitgeschichte gelten die Erlaubnisse des Kunsturhebergesetzes (KUG) weiter.

Einwilligung

Die Einwilligung kann explizit oder stillschweigend erfolgen, zum Beispiel im Rahmen eines Vertrags. Bei einer Geldzahlung wird eine Einwilligung vermutet. Diese gilt jedoch nur für Aufnahmen, mit denen man rechnen musste. Ein Widerruf ist kaum möglich, insbesondere nicht, wenn schlechte Fragen gestellt oder Interviews geführt wurden.

Stillschweigende Einwilligung

Nicht ausreichend ist untätig bleiben oder passives Schauen in die Kamera. Ausreichend ist die Teilnahme an einem Fernsehinterview oder einer Straßenumfrage, wenn sich das Filmteam als solches vorstellt.

Berechtigtes Interesse

Das berechtigte Interesse schließt die Verwendung in folgenden Fällen aus:

  1. Eingriff in die Intimsphäre
  2. Unerlaubte Verwendung
  3. Gefährdung der abgebildeten Person
  4. Verletzung des Ehrschutzes (Schmähkritik: Wenn die Diffamierung der Person im Vordergrund steht)

Drohnen

Grundlage für den Betrieb von Drohnen ist die Luftverkehrsordnung. Eine Haftpflichtversicherung (HPV) ist erforderlich. Der Betrieb ist mit einem Abstand von 100 Metern zu sensiblen Bereichen (z. B. Autobahnen, Industrieanlagen) erlaubt. Über 100 Meter Höhe ist der Betrieb verboten. Bei Aufnahmen über Wohngebieten müssen die Intimsphäre und die Privatsphäre geschützt bleiben. Die Sozialsphäre ist weniger geschützt, aber auch hier gilt das Recht am eigenen Bild.

Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten

Arbeitnehmer

  • Recht auf Vergütung
  • Recht auf Arbeitszuteilung
  • Aufklärungs- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber

  • Recht auf persönliche Arbeitsleistung
  • Informationsrecht
  • Gehaltszahlungspflicht
  • Urlaubsgewährung
  • Krankheitsfall
  • Arbeitsschutz
  • Einhaltung der Arbeitszeit

Kündigung durch den Arbeitgeber

Eine Kündigung kann betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt erfolgen (unter Einhaltung der Kündigungsfrist). Eine außerordentliche Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, der das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Eine Kündigung ist nur bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis möglich. Ein Grund ist nicht erforderlich. Es gilt die Kündigungsfrist.

BWL & Selbstständigkeit

Wirtschaftskreislauf

Haushalte verfügen über Kapital, Arbeit und Boden. Sie erzielen Faktoreinkommen, zahlen Abgaben, konsumieren und sparen. Unternehmen setzen Faktorleistungen ein, produzieren Waren und verkaufen diese gegen Entgelt.

Gewinn

Der Gewinn setzt sich zusammen aus:

  1. Unternehmerlohn
  2. Kapitalzins
  3. Risikoprämie

Der Gewinn ist notwendig für:

  1. das Überleben des Unternehmers
  2. den Ausbau durch Investitionen
  3. die Sicherung von Arbeitsplätzen

Kennzahlen

  • Wirtschaftlichkeit: Ertrag / Aufwand
  • Rentabilität: (Gewinn x 100) / Kapital
  • Produktivität: Output / Input

Buchführung

  1. Ermittlung der Bestände
  2. Aufzeichnung der Veränderungen
  3. Ermittlung des Erfolgs
  4. Lieferung von Datenmaterial
  5. Grundlage für die Steuerberechnung

Aktiva / Passiva

  • Aktiva: Vermögen
  • Passiva: Kapital

Kostenarten

  • Einzelkosten: Können einem bestimmten Bezugsobjekt zugeordnet werden.
  • Gemeinkosten: Komplement zu den Einzelkosten, betreffen mehrere Bezugsobjekte.
  • Fixkosten: Kosten, die anfallen, damit ein Unternehmen produzieren und verkaufen kann.
  • Variable Kosten: Mengenabhängige Kosten, die sich mit der Auslastung verändern. Sie können progressiv, proportional oder degressiv sein.

Variable Kosten im Detail

  1. Proportionale Kosten: Ändern sich im gleichen Verhältnis wie der Beschäftigungsgrad (z. B. Fertigungslöhne).
  2. Progressive Kosten: Steigen oder fallen überproportional zum Beschäftigungsgrad (z. B. Reparaturen von alten Maschinen).
  3. Degressive Kosten: Fallen oder steigen unterproportional zum Beschäftigungsgrad (z. B. Gehälter für die Verwaltung).

Controlling

Zum Controlling gehören die Erwartungs- und Kostenrechnung, das Projekt- und Investitionscontrolling sowie das Berichtswesen.

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