Wohnsitz: Begriff, Arten und rechtliche Bedeutung

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Der Wohnsitz als Schlüsselbegriff im Zivilrecht

Der Wohnsitz einer juristischen Person ist ein Schlüsselbegriff im Bereich des Zivilrechts. Er ermöglicht es, Rechtssubjekte zu lokalisieren und zu finden. Ohne ihn wären Rechtsbeziehungen sehr instabil und unsicher. Der Wohnsitz ist auch für andere Aspekte relevant, zum Beispiel für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts.

Professor Albaladejo betont: "Trotz der Bedeutung dieser Figur ist der Wohnsitz, ob begründet oder nicht, keine rechtliche Beziehung zwischen der Person und der Wohnung, noch kann behauptet werden, dass der Aufenthalt in einem Bürgerkrieg stattfindet." Die größere Rolle des Wohnsitzes besteht darin, dass er den Rechtssitz des Subjekts darstellt und daher als der Ort zur Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Verpflichtungen gilt.

Arten des Wohnsitzes

In Bezug auf die verschiedenen Arten des Wohnsitzes unterscheiden wir zunächst zwei Hauptkategorien:

  1. Allgemeiner Wohnsitz: Dies ist der Rechtssitz einer Person für die Allgemeingültigkeit ihrer Angelegenheiten, d. h. für die überwiegende Mehrheit von ihnen. Dieser Wohnsitz kann oft weiter unterteilt werden in:
    • Freiwilliger Wohnsitz: Gemäß Art. 40 des spanischen Zivilgesetzbuches (CC) ist der Wohnsitz natürlicher Personen für die Ausübung der Rechte und die Erfüllung der Verpflichtungen der Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
    • Amtlicher Wohnsitz: Absatz 2 des Art. 40 CC weist darauf hin, dass der Wohnsitz von Diplomaten, die sich aufgrund ihres Amtes im Ausland befinden und das Recht der Exterritorialität genießen, der letzte ist, den sie auf spanischem Gebiet hatten.
  2. Besondere Wohnsitze: Diese werden nach den Regeln oder von den Tätigkeiten bestimmt, auf die sich die Person bezieht, jedoch nur für bestimmte Angelegenheiten. Als Beispiele können wir den steuerlichen Wohnsitz oder den prozessualen Wohnsitz nennen.

Voraussetzungen für den Wohnsitz

Der Gesetzestext zeigt uns, dass der Wohnsitz der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts ist. Dieser Ausdruck enthält mindestens zwei wesentliche Elemente:

  1. Materielles Element oder Corpus: Dies ist der physische Ort, an dem sich das Subjekt befindet. Dieses Element wird im CC als "Wohnung" bezeichnet.
  2. Spirituelles Element oder Animus Manendi: Dies ist der Wille oder die Absicht des Subjekts, dass dieser Ort derjenige ist, an dem es zu bleiben gedenkt. Dieses Element wird in Art. 40 CC mit dem Begriff "gewöhnlich" bezeichnet.

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