Zahlungsmethoden & Schecks: Arten, Beteiligte & Garantie
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Zahlungsmethoden im Überblick
Vorauszahlung
Der Anbieter verlangt die Zahlung des Preises im Voraus oder bei Erbringung der Dienstleistung.
Barzahlung
Der Kunde zahlt den Betrag zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung in bar.
Kredit- oder aufgeschobene Zahlung
Der Anbieter gewährt dem Kunden eine Zahlungsfrist, innerhalb derer die Rechnung beglichen werden muss.
Rechtliche Aspekte bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Käufers können rechtliche Schritte erforderlich werden, um den ausstehenden Betrag einzufordern. In solchen Fällen trägt der Käufer die anfallenden Rechtskosten.
Wichtige Finanzdokumente im Zahlungsverkehr
Sowohl beim Kauf als auch bei der Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen sind verschiedene Dokumente im Umlauf, die den Zahlungsverkehr regeln. Eines der wichtigsten ist der Scheck.
Der Scheck: Definition und Merkmale
Ein Scheck ist ein schriftliches Dokument, das gesetzliche Anforderungen erfüllt und eine Anweisung an ein Kreditinstitut enthält, eine bestimmte Geldsumme an eine benannte Person oder den Inhaber zu zahlen. Ein gültiger Scheck muss folgende Angaben enthalten:
Name des Ausstellers
Anweisung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme
Name des Zahlungsempfängers (Begünstigter)
Ort und Datum der Ausstellung
Unterschrift des Ausstellers (Schuldner)
Schecks werden in der Regel von Kreditinstituten eingelöst.
Beteiligte Personen im Scheckverkehr
Aussteller (Schuldner)
Die Person, die den Scheck ausstellt und ihre Bank (Trassat) anweist, den Betrag zu zahlen.
Trassat (Bank)
Die Bank, bei der der Aussteller ein Girokonto unterhält und die den Scheck zur Zahlung vorlegt.
Begünstigter / Schecknehmer
Die Person, die den Scheck vom Aussteller erhält und ihn bei der Bank (Trassat) zur Einlösung vorlegt.
Weitere Beteiligte am Scheckverkehr
Bürge (Avalist)
Eine Person, die die Zahlung des Schecks ganz oder teilweise garantiert, falls der Schuldner nicht zahlt. Der Avalist haftet für die Schecksumme.
Indossant
Eine Person, die den Scheck besitzt und ihn durch Indossament (schriftliche Übertragung auf der Rückseite) an eine andere Person überträgt.
Arten von Schecks
Inhaberscheck
Enthält den Vermerk "oder Inhaber" und kann von jeder Person eingelöst werden, die ihn vorlegt. Er ist frei übertragbar.
Namensscheck
Lautet auf den Namen einer bestimmten Person oder Organisation und kann nur von dieser Person oder Organisation gegen Vorlage eines Ausweises und Unterschrift eingelöst werden.
Orderscheck
Lautet auf den Namen einer Person oder Organisation und kann durch Indossament an Dritte übertragen werden. Er ist die häufigste Scheckart.
Rektascheck (nicht an Order)
Lautet auf den Namen einer bestimmten Person und enthält die Klausel "nicht an Order" oder "nicht übertragbar", wodurch eine Übertragung durch Indossament ausgeschlossen ist. Er kann nur vom genannten Begünstigten eingelöst werden.
Die Scheckgarantie (Aval)
Die Zahlung eines Schecks kann ganz oder teilweise durch einen Aval (Bürgschaft) garantiert werden. Der Aval kann von jeder Person außer dem Trassaten (der Bank) geleistet werden. Er wird auf der Rückseite des Schecks angebracht und durch den Ausdruck "als Aval" oder eine ähnliche Formulierung gekennzeichnet, gefolgt von der Unterschrift des Avalisten. Ein Aval ist rechtlich anders zu bewerten als ein Indossament des Ausstellers.