Das Zeitalter der Kodifizierung: Der Code Napoléon

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Das Zeitalter der Kodifizierung (S. 118 bis 126)

Die Revolution erforderte von ihren ersten Schritten an eine Kodifizierung des Rechts, da das Zivilrecht bis dahin nicht durch einheitliche Rechtsvorschriften diszipliniert war. Der „Code“ zeichnet sich zwischen dem späten 18. und frühen 19. Jahrhundert als eine neue Quelle des Rechts aus. Er dominierte das gesamte 19. Jahrhundert sowie einen Großteil des 20. Jahrhunderts.

Der Code ist eine Idee, ein politisch-rechtliches Programm und der Entwurf einer radikalen Lösung für das Problem der Rechtsquellen. Während einige Staaten dieses neue Konzept zwar annahmen, es aber nicht umsetzen konnten, gelang es Napoleon durch eine kapillare Kodifizierungsarbeit, die „Sense der Revolution“ schließlich wirksam werden zu lassen.

Grundlagen und Entwicklungen

Der „Code“ setzt zwei Revolutionen voraus: den kulturellen Naturrechtler-Geist der Aufklärung sowie die faktischen Ereignisse der Jahre 1789 bis 1795. Er identifiziert zwei wesentliche Entwicklungen:

  • Ein neuer Weg zum Verständnis der Beziehung zwischen politischer Macht und Gesetz.
  • Eine neue Art, die Herstellung von Recht zu konzipieren und zu realisieren.

Vom Rechtspluralismus zum staatlichen Monismus

Während des gesamten Mittelalters und im Ancien Régime hatte die Rechtsschöpfung drei Merkmale:

  • Sie war alluvial (angeschwemmt) oder stratifiziert: Quellen häuften sich aufeinander an und verursachten Verwirrung und Unsicherheit.
  • Es herrschte Pluralismus: Die Quellen waren vielfältig, obwohl der moderne Gesetzgeber (der Fürst) zunehmend invasiv wurde.
  • Sie war extra-staatlich: Trotz zunehmender gesetzgeberischer Eingriffe blieb die Prägung durch das Gewohnheitsrecht bestehen.

Im Hintergrund stand eine lebendige Wahrnehmung der Rechtsgeschichte und deren Verbindung zur Gesellschaft, anstatt einer Entwicklung durch einen erstarrten Staatsapparat. Nach dem Beitrag des Naturrechts und der Aufklärung konnte das Ergebnis jedoch nur in eine Richtung führen: die volle Eigenstaatlichkeit der Rechtsstaatlichkeit. Die höchste politische Macht wurde zur alleinigen Quelle des Rechts, und ein strenger gesetzlicher Monismus ersetzte den alten Pluralismus. Dies führte zu dem, was man als einen verbindlichen rechtlichen Absolutismus bezeichnen kann.

Der Kodex als Ausdruck staatlicher Einheit

Der Kodex ist ein typischer Ausdruck des rechtlichen Absolutismus. Er stellt eine völlig neue Art der Gestaltung und Herstellung von Recht dar. Drei wichtige Spannungen verschmelzen hier: Als einzige Quelle, Spiegel und Zement des kompakten Staates muss die Rechtsquelle so vollständig wie möglich sein, um die ersehnte Einheit zu gewährleisten. Man jagte dabei dem Trugbild nach, dieses Ziel endgültig zu erreichen.

Der Code sollte jedoch nicht nur als Endergebnis einer allgemeinen mystischen Haltung der Legislative (Mythos und Kult des Gesetzes) gesehen werden. Er ist in einen monistischen Ansatz eingebettet, bei dem das Gesetz an der Spitze einer sehr starren Hierarchie über allen anderen Rechtsquellen steht. Zudem soll der Kodex die gesamte Erfahrung in stark gegliederten und ausführlichen schriftlichen Regeln reduzieren. Er berücksichtigt alle möglichen Institutionen, beginnend mit Definitionen und der präzisen Disziplinierung all ihrer Anwendungen.

Abstraktion und Individualismus

Naturrechtliche Ansätze markieren den Inhalt des Kodex mit einer radikalen Innovation: Im Zuge des Ansatzes, der die Geschichte als einen „Pool von Schlacke“ betrachtete, der die echte Natürlichkeit ersticke, wurden Themen und Beziehungen abstrakt betrachtet. Das Ergebnis war, dass der Codex eine „virtuelle Realität“ besiedelte.

Zur Präzisierung: Einige Rechtshistoriker sehen im Code eher das letzte Glied einer langen Reihe als das erste Glied einer neuen Kette. Sie verweisen auf Experimente der jüngeren Vergangenheit, die versuchten, die Rechtsquellen zu organisieren, und betonen das Vorhandensein zahlreicher Institute, die noch im Rechtsleben des Ancien Régime verwurzelt waren.

Inhaltliche Neuerungen

Inhaltlich ist die Innovation offensichtlich: Es gibt keine Stände, Vereinigungen oder Stiftungen mehr, sondern nur noch das Individuum – die Person im Naturzustand. Diese ist einheitlich, weder adlig noch bürgerlich, weder Bauer noch Kaufmann, weder arm noch reich. Ebenfalls neu sind die Instrumente: Eigentum und Vertrag. Das Eigentum hat seine perfekte Unitarität wiedergefunden, und der Vertrag ist nun der Ausdruck der freiwilligen Vereinbarung zwischen freien Händlern.

Vorläufer und gescheiterte Versuche

Obwohl Napoleon der erste erfolgreiche Geber war, hatte bereits 1787 Kaiser Joseph II. versucht, das Strafrecht zu kodifizieren. Ein weiteres Beispiel ist das unter König Friedrich II. entstandene legislative Produkt (ALR), das jedoch eine „Schwangerschaft“ von über fünfzig Jahren erlitt und auf Widerstand der konservativen Stände stieß. Das Ergebnis war ein riesiger Körper von Regeln, der die Ideale der Aufklärung (Einfachheit und Klarheit) verriet und den „Stand“ (Status) weiterhin ins Zentrum stellte. Die kritische Vernunft hindert uns daran, das Allgemeine Landrecht als echten Code zu bezeichnen, da es lokale Rechte bestehen ließ und das alte Gewohnheitsrecht nur subsidiär ersetzte.

Die französische Kodifizierung im 19. Jahrhundert

Das 19. Jahrhundert wird als das Zeitalter des Kodex in seiner vollen Reife präsentiert. Es beginnt mit zwei Codierungen – Frankreich (1804) und Österreich (1811) – und schließt mit dem deutschen BGB, das 1896 verabschiedet wurde und 1900 in Kraft trat.

Obwohl das Phänomen fast alle Rechtsgebiete umfasst, sind die Experimente im Zivilrecht besonders hervorzuheben. Dies hat zwei Gründe:

  1. Beziehungen zwischen Privaten spiegeln die Mentalität der Gesellschaft wider, weit mehr als die Regeln der Machtzentren.
  2. In der bürgerlichen Zivilisation ist der Code Civil ein Modell für die gesamte gesetzliche Ordnung; er ist die eigentliche „Verfassung“ der Gesellschaft.

Ein Beweis hierfür ist, dass sowohl der französische als auch der österreichische Kodex mit allgemeinen Vorschriften beginnen (sechs Artikel in Frankreich, vierzehn in Österreich), was die Bedeutung der neuen Systematisierung unterstreicht. Beide Werke sind, wenn auch vielfach angepasst, in Frankreich und Österreich noch heute in Kraft.

Der Code Napoléon von 1804

Der 1804 erlassene Code Napoléon hat nichts mit den Konsolidierungen früherer Gesetzgebungen zu tun. Er ist das legitime Kind der Aufklärung und der Revolution. Er ist eine neue Form der Rechtsschöpfung, die nicht die Vergangenheit perfektionieren, sondern einen neuen Standard für die Ewigkeit setzen will. Er ist ein organisches Ganzes, das auf strengen Richtlinien und einer logischen Struktur beruht.

Zusammenfassend ist das Gesetz klar, einfach und abstrakt. Es betont die Begriffe des Subjekts und der Einheit, geschaffen durch die „Sense der Gleichheit“, die die vorherige soziale Komplexität beseitigt hat. Im Code Napoléon lebt die Person und das Eigentum im Naturzustand, befreit von historischem Überbau.

Napoleons Einfluss und die rechtliche Strenge

Napoleon war kein „untröstlicher Witwer“ der Revolution, sondern erkannte das Recht als Instrument zur Steuerung und Festigung gesellschaftlicher Macht. Er beteiligte sich persönlich an den Sitzungen der Redaktionskommission und setzte oft seinen Willen durch. Das Ergebnis war ein Werk mit 2281 Artikeln, das alle denkbaren Beziehungen zwischen Privatpersonen regelte.

Obwohl die Verfasser wussten, dass Vollständigkeit illusorisch ist, war das System so kompakt wie möglich gestaltet. Die Quellen des Rechts wurden auf den alleinigen Willen des Gesetzgebers reduziert. Artikel 4 des Codes verpflichtete Richter bei Strafe dazu, auch bei Lücken oder Unklarheiten zu entscheiden. Dies machte den Richter zum „Gefangenen im Käfig der Legalität“. Der rechtliche Absolutismus triumphierte im Zivilgesetzbuch.

Struktur des Inhalts

Die Struktur war ebenfalls neuartig und in drei Bücher unterteilt:

  • Erstes Buch: Den Personen gewidmet.
  • Zweites Buch: Dem Eigentum gewidmet.
  • Drittes Buch: Den Instrumenten zur Übertragung von Eigentum gewidmet.

Das Eigentum ist die tragende Säule. Es wird nicht mehr als geteilte Macht (wie im Mittelalter) verstanden, sondern als absolute, unbegrenzte und exklusive Macht des Individuums. Auch die Vertragspflichten sind zentral: Der Vertrag ist der Ausdruck des freien Konsenses und der individuellen Freiheit. Die private Autonomie erhält innerhalb der gesetzlichen Grenzen Raum, um eigene rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

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