Zusammensetzung und Funktionsweise des Verfassungsgerichts
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Zusammensetzung und Status der Mitglieder des Verfassungsgerichts
Das Verfassungsgericht (TC) besteht aus 12 Mitgliedern, die vom König auf Vorschlag verschiedener Gremien ernannt werden: 4 vom Kongress, 4 vom Senat, 2 von der Regierung und 2 vom Generalrat der rechtsprechenden Gewalt (CGPJ).
Die Mitglieder des TC werden aus Richtern, Staatsanwälten, Universitätsprofessoren, Beamten oder Rechtsanwälten mit anerkannter Kompetenz und mindestens 15 Jahren Berufserfahrung gewählt. Der Präsident des TC wird aus den Reihen seiner Mitglieder vom König auf Vorschlag des TC für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt. Die reguläre Amtszeit beträgt neun Jahre, wobei die Erneuerung der Mitglieder teilweise erfolgt.
Rechtlicher Status der TC-Mitglieder
Der rechtliche Status dient dazu, die Unabhängigkeit der Mitglieder des TC zu sichern. Dies umfasst:
- Unvereinbarkeiten: Es gelten die gleichen Unvereinbarkeiten wie für Richter.
- Unabsetzbarkeit: Verfassungsrichter können nicht abgesetzt werden.
- Unverletzlichkeit: Sie genießen besondere Privilegien in Strafsachen.
Struktur und Funktionsweise des TC
Das TC genießt parlamentarische Autonomie, um seinen eigenen Haushalt und seine Struktur zu verwalten. Es gliedert sich in zwei Bereiche:
- Personelle Organe: Präsident und Vizepräsident.
- Kollegiale Organe: Plenum, zwei Kammern und vier Sektionen.
Der Präsident
Der Präsident vertritt das TC, beruft das Plenum sowie die Kammern ein und leitet diese. Er trifft die notwendigen Maßnahmen für den Betrieb des TC, informiert über verfassungsrechtliche Angelegenheiten und übt die Verwaltungsgerichtsbarkeit über das dem TC zugewiesene Personal aus. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident das entscheidende Stimmrecht.
Der Vizepräsident
Der Vizepräsident übernimmt die gleichen Funktionen wie der Präsident, wenn er diesen vertritt. Die Vertretung erfolgt im Falle einer Vakanz, Abwesenheit oder aus anderen gesetzlichen Gründen. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt drei Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl für den gleichen Zeitraum.
Das Plenum des TC
Das Plenum entscheidet über verfassungsrechtliche Beschwerden, Kompetenzkonflikte und alle Fragen im Zusammenhang mit der internen Regelung der Richter des TC.
Die Kammern
Die Kammern behandeln alle Angelegenheiten, die nicht dem Plenum vorbehalten sind, insbesondere die Zulässigkeit von Klagen.
Die Sektionen
Die Sektionen befassen sich mit dem laufenden Geschäftsbetrieb und entscheiden über die Zulässigkeit von Ressourcen und Klagen.