Zusätzliche Lieferungen, Notbeleuchtung und Explosionsschutz in elektrischen Anlagen
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Zusätzliche Lieferungen und Sicherheit
Zusätzliche Lieferungen
Die normale Versorgung wird durch eine zusätzliche Zufuhr während der Versorgung klassifiziert, die von demselben Unternehmen bereitgestellt wird, sofern die Energieverteilungseinrichtungen unabhängig sind. Zusätzliche Lieferungen umfassen:
- Entlastung: Begrenzt auf eine Aufnahmeleistung von 15% der gesamten vertraglich vereinbarten normalen Lieferung (Supply).
- Ersatzteile: Begrenzt auf eine Empfangsleistung von mindestens 25% der normalen Lieferverträge für die Versorgung.
- Duplikat: Kann mehr als 50% der gesamten Stromversorgung als Auftragsarbeit für die normale Versorgung aufrechterhalten.
Notbeleuchtung
Der Zweck der Notbeleuchtung ist es, im Falle eines Ausfalls der normalen Stromversorgung Licht zu spenden. Dies umfasst:
- Beleuchtung der Räumlichkeiten und der Zugänge zu den Ausgängen für eine mögliche Evakuierung.
- Beleuchtung anderer festgelegter Orte.
Ausleuchtung der Fluchtwege
Dieser Teil der Notbeleuchtung dient der Evakuierung und stellt die Erkennung und Nutzung von Mitteln oder Routen sicher, sofern die Räumlichkeiten belegt sind oder belegt werden können.
Beleuchtung gegen Panik (Umgebungsbeleuchtung)
Dieser Teil der Notbeleuchtung soll Panik vermeiden und durch ausreichende Lichtverhältnisse sicherstellen, dass Insassen Hindernisse identifizieren und Fluchtwege erkennen und erreichen können.
Beleuchtung von Bereichen mit hohem Risiko
Dieser Teil der Notbeleuchtung dient der Sicherheit von Personen, die potenziell gefährliche Tätigkeiten ausüben oder in einer gefährlichen Umgebung arbeiten. Er ermöglicht die sichere Unterbrechung der Arbeit für den Bediener und gewährleistet die Sicherheit anderer Anwesender im Raum.
Schutzarten für explosionsgefährdete Bereiche
Schutzart „Druckfeste Kapselung“ (d)
Teile, die eine explosionsfähige Atmosphäre entzünden könnten, werden in einem Gehäuse untergebracht, das dem Druck einer Explosion der im Inneren befindlichen Mischung standhält. Dies verhindert die Ausbreitung auf die umgebende explosionsfähige Atmosphäre.
Schutzart „Ölkapselung“ (o)
Elektrische Betriebsmittel oder Teile davon sind in einer Flüssigkeit eingebettet, sodass eine explosionsfähige Atmosphäre die Oberfläche der Flüssigkeit oder die Umgebung der Ummantelung nicht entzünden kann.
Schutzart „Eigensicherheit“ (i)
Diese Art stellt sicher, dass unter normalen Betriebsbedingungen kein Funke oder thermischer Effekt entsteht, der den normalen Betrieb beeinflusst. Eigensicherheit bezieht sich auf eine Anordnung von Materialien und elektrischen Geräten, deren Schaltkreise oder Teile für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ausgelegt sind.
Kategorien von Geräten
- Kategorie 1: Gewährleistet eine sehr hohe Schutzart.
- Kategorie 2: Gewährleistet eine hohe Schutzart.
- Kategorie 3: Stellt ein normales Schutzniveau sicher.
Grundlegende Sicherheitsanforderungen
Diese umfassen:
- Die Verwendung von Geräten, die nach bestimmten Regeln konstruiert und ausgewählt wurden.
- Die Annahme besonderer Schutzmaßnahmen bei Installation, Inspektion, Wartung und Reparatur.
- Die Nutzung, Erhaltung und Wartung der Anlage und ihrer Komponenten innerhalb enger Grenzen.
Klassifizierung von Standorten
Klassifizierung der Website
Um die Anforderungen der verschiedenen elektrischen Installationselemente in Bereichen mit Explosionsgefahr zu erfüllen, werden Standorte in zwei Hauptklassen eingeteilt:
- Klasse 1: Wenn die Gefahr durch Gase, Dämpfe oder Nebel besteht.
- Klasse 2: Wenn die Gefahr durch Staub besteht.
Klasse 1 (Gas, Dampf oder Nebel)
Umfasst Standorte, an denen brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel in ausreichender Menge vorhanden sind oder vorhanden sein können, um explosionsfähige Atmosphären zu erzeugen. Es werden 3 Zonen unterschieden:
- Zone 0: Ein Ort, an dem eine explosionsfähige Atmosphäre ständig oder über einen längeren Zeitraum oder häufig vorhanden ist.
- Zone 1: Ein Ort, an dem unter normalen Bedingungen die gelegentliche Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre auftreten kann.
- Zone 2: Ein Ort, an dem eine explosionsfähige Atmosphäre im normalen Betrieb wahrscheinlich nicht auftritt oder nur für kurze Zeit besteht.
Klasse 2 (Staub)
Standorte, an denen brennbare Stäube vorhanden sind oder vorhanden sein können. Es werden 3 Bereiche unterschieden:
- Zone 20: Ein Ort, an dem eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus brennbarem Staub in der Luft ständig oder über einen längeren Zeitraum oder häufig vorhanden ist.
- Zone 21: Orte, an denen unter normalen Betriebsbedingungen die gelegentliche Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre in Form einer Wolke aus brennbarem Staub auftreten sollte.
- Zone 22: Orte, an denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus brennbarem Staub in der Luft im normalen Betrieb wahrscheinlich nicht auftritt oder wenn, dann nur für kurze Zeit besteht.
Vorschriften und Bedingungen
Diese umfassen:
- Dokumentation: Einstufung der Gebiete und repräsentative Pläne.
- Angemessenheit der Geräte: Auswahl der Geräte entsprechend der Kategorie für die verschiedenen Orte und Zonen sowie Anweisungen zur Installation und Verbindung der Geräte (equipos).
- Ausrüstung und Anlagen: Spezielle Bedingungen und Nutzung.