Zuständigkeit im Verwaltungsrecht: Arten und Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft
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Einführung in die Zuständigkeit im Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht ist die Zuständigkeit (im Originaltext als „Wettbewerb“ bezeichnet) ein Konzept, das sich insbesondere auf die Befugnisse einer Behörde in Bezug auf ein bestimmtes Thema bezieht. Es handelt sich dabei um einen subjektiven Umstand des Organs, der festlegt, wann es für die Wahrnehmung öffentlicher Interessen und Befugnisse zuständig sein soll.
Üblicherweise wird der Begriff oft objektiviert, indem die Zuständigkeit mit dem Interesse gleichgesetzt wird. Zum Beispiel sagt man, dass Angelegenheiten der internationalen Beziehungen in der Verantwortung des Außenministeriums liegen. In einem streng technischen Sinne würde man sagen, dass die internationalen Beziehungen die Interessen des Ministeriums sind.
Juan Alfonso Santamaría Pastor weist auf die falsche Unterscheidung zwischen der objektiven und der präziseren subjektiven Seite hin, indem er feststellt: „Es gibt keine Zuständigkeit, sondern es ist zuständig.“
Argumentativ ist die Zuständigkeit die Gesamtheit der Befugnisse, Aufgaben und Kompetenzen, die die Rechtsordnung jedem Verwaltungsorgan beimisst.
Die Zuständigkeit ist unwiderruflich und muss von den Verwaltungsbehörden so ausgeübt werden, wie sie ihnen zugewiesen wurde, es sei denn, es handelt sich um Fälle von Delegation, Substitution oder Revisionsantrag im Rahmen des Gesetzes.
Materielle Zuständigkeit
Auch als funktionelle oder sachliche Verteilung bekannt, regelt die materielle Zuständigkeit die Verteilung der Befugnisse zwischen den Abteilungen basierend auf verschiedenen möglichen öffentlichen Diensten und den Bereichen, in denen ein Eingreifen der Regierung erforderlich ist (z.B. auf kommunaler Ebene).
Hierarchische Zuständigkeit
Diese Verteilung ist eine interne Aufteilung innerhalb einer Behörde, sodass die wichtigsten und übergeordneten Aufgaben von hierarchisch übergeordneten Organen wahrgenommen werden.
Territoriale Zuständigkeit
Die verschiedenen Organe sind je nach geografischer Ausdehnung zuständig oder nicht. Mit anderen Worten wird die Zuständigkeit nach territorialen Einheiten verteilt, wobei jede Einheit eine Stelle hat, die die Befugnisse und Interessen in diesem Bereich wahrnimmt.
Die Generalstaatsanwaltschaft: Aufgaben und Struktur
Die Generalstaatsanwaltschaft berät, verteidigt und vertritt die gerichtlichen und außergerichtlichen Vermögensinteressen der Republik und ist für die Genehmigung von Verträgen von nationalem öffentlichem Interesse zuständig. Der Generalstaatsanwalt der Republik wird ernannt und von der Nationalversammlung ratifiziert. Er assistiert und ist Mitglied des Ministerrats, mit Rederecht, aber ohne Stimmrecht.
Die Generalstaatsanwaltschaft umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- Vizeprokurator
- Büro des General Counsel
- Koordinationsstelle
- Interne Revisionsabteilung
- Allgemeine Verwaltung
- Abteilung für allgemeine Verwaltungsstreitverfahren
- Koordinierungsrat der Landesverwaltung