Arbeitszeit und Entschädigung: Rechte und Pflichten
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Arbeitszeit und Entschädigung
8.1 Werktag
Die Definition des Werktags ist die Zeit, die ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber pro Tag, Woche, Monat oder Jahr widmet. Die tatsächliche Arbeitszeit ist in der Satzung des Arbeitnehmers festgelegt und wird im Tarifvertrag geregelt. Die Fahrzeit zur Arbeit gilt nicht als effektive Arbeitszeit, aber bei einem Unfall während der Fahrt greift die Sozialversicherung und es kann ein Arbeitsausfall geltend gemacht werden.
Die maximale gewöhnliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt (Stand 1994). Es gilt folgende reguläre Verteilung:
- Tägliche Arbeitszeit (ohne Pause): maximal 9 Stunden, außer bei abweichender Vereinbarung.
- Unter 18 Jahren: maximal 8 Stunden, unter Beachtung der