Das Arbeitsverhältnis: Rechte, Pflichten und Sonderregelungen
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Das Arbeitsverhältnis
7.1. Persönliche Elemente des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis entsteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Definition des Arbeitgebers
Das Arbeitsrecht definiert den Arbeitgeber als natürliche oder juristische Person oder Gütergemeinschaft, die bezahlte Dienstleistungen von Personen empfängt, welche freiwillig im Rahmen ihrer Organisation und unter deren Weisung arbeiten.
Definition des Arbeitnehmers
Ein Arbeitnehmer ist die natürliche Person, die unter dem Befehl eines Arbeitgebers Dienstleistungen erbringt, wobei die Früchte und Risiken der Tätigkeit beim Arbeitgeber liegen.
Selbstständige
Der Selbstständige ist autonom (unterliegt nicht dem Arbeitsrecht); Nutzen und Risiken trägt er selbst.