Regularien für Straßenmärkte und Alkoholverkauf
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Regularien für Straßenmärkte
Standortanforderungen
- Installationen für Straßenmärkte müssen auf freien Flächen, wie städtischen oder zusammenhängenden Gebieten innerhalb des konsolidierten Stadtkerns, erfolgen.
- Die zuständige Behörde kann ermächtigt werden. Die Kommunen können einen alternativen Standort vorschlagen, nach Anhörung professioneller Organisationen, Gewerkschaften, Verbraucherverbände und der wichtigsten lokalen Vertreter. Dieser Vorschlag muss begründet und vom Generaldirektor für Handel genehmigt werden.
- Der Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Schulen oder anderen Orten, die den Zugang, den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr behindern oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen könnten,