Änderung von Arbeitsbedingungen: Ein Überblick
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1. Änderung der Beschäftigungsbedingungen
Nicht wesentliche Änderungen (Ius variandi)
Der Arbeitgeber kann geringfügige Änderungen der Arbeitsbedingungen im Rahmen seines Weisungsrechts (Ius variandi) frei vornehmen.
Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen
Wesentliche Änderungen sind solche, die das Arbeitsverhältnis grundlegend verändern. Dazu gehören Änderungen in den folgenden Bereichen:
- Arbeitszeit und Arbeitsstunden
- Schichtarbeit
- Vergütungssystem und Lohn
- Arbeitssystem und Leistung
- Funktionen, die nicht der Berufsgruppe entsprechen
Arten von wesentlichen Änderungen
- Individuelle Änderungen: Betreffen die Arbeitsbedingungen, die ein einzelner Arbeitnehmer genießt.
- Kollektive Änderungen: Betreffen Bedingungen, die Arbeitnehmern im