Rechtsformen für Unternehmen in Spanien
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Kapitalgesellschaften
Kein Mitglied darf mehr als ein Drittel des Kapitals besitzen.
Merkmale:
- Haftung: beschränkt auf die Beiträge der einzelnen Mitglieder
- Minimale Mitgliederanzahl: 3, davon 2 Arbeiter
- Mindestkapital: SAL und SLL 3.005,06 € bzw. 60.101,21 €
- Steuern: Einkommensteuer
- Soziale Sicherheit: allgemeine Regeln, wenn Partner arbeiten
- Name: Firmenname zusammen mit SAL oder SLL
2. Genossenschaften
Besondere Unternehmensform.
Natürliche oder juristische Personen mit gemeinsamen Interessen oder Bedürfnissen.
Unabhängig von politischen, religiösen oder gewerkschaftlichen Einflüssen.
Alle Partner haben gleiche Rechte und Pflichten.
Gewinne werden im Verhältnis zu den Beiträgen der Partner aufgeteilt.
Nur Mitglieder, die Arbeit und Kapital... Weiterlesen "Rechtsformen für Unternehmen in Spanien" »