Notizen, Zusammenfassungen, Arbeiten, Prüfungen und Probleme für Ausbildung und Beschäftigung Beratung

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Die Befriedungsfunktion des Rechts: Konfliktmanagement und seine Bedeutung

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Die Befriedungsfunktion des Rechts: Konfliktmanagement

Die Befriedungsfunktion des Rechts basiert auf der Beobachtung, dass soziale Beziehungen von Natur aus konfliktreich sind. Das gesellschaftliche Leben erfordert Zusammenspiel, doch seine harmonische Struktur ist oft weit entfernt von der Realität des Konflikts. Dies liegt daran, dass das gesellschaftliche Leben durch widersprüchliche Anforderungen geprägt ist. Jedes Individuum und jede Gruppe hat eine Vielzahl von Wünschen, die häufig in Konkurrenz zueinander stehen oder zu Konflikten führen.

Recasens' Ansatz zur Konfliktlösung

Um solche Konflikte zu lösen, geht das positive Recht nach Recasens wie folgt vor:

  1. Klassifizierung gegensätzlicher Interessen:
    • Interessen, die Schutz verdienen
    • Interessen,
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Das spanische Gesundheitssystem: Organisation und Finanzierung

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Das spanische Gesundheitssystem: Ein Überblick

Seit 2002 wird das nationale Gesundheitssystem (NHS) Spaniens von den Autonomen Gemeinschaften verwaltet. Diese sind für die Gesundheitsversorgung in ihrem jeweiligen Gebiet zuständig. Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung wurde in die allgemeine Finanzierung jeder Gemeinde durch Steuern integriert (Gesetz 21/2001). Diese Übertragungen stellen eine der wichtigsten Strukturreformen dar, die die spanischen Gesundheitsbehörden in ihrer Geschichte durchgeführt haben. Die Autonomen Gemeinschaften verfügen über ein hohes Maß an Autonomie bei der Gesetzgebung, Organisation und Verwaltung ihrer Gesundheitsdienste.

Finanzierung des NHS

Im Vergleich zu anderen Ländern in der Region (OECD-EU-15)... Weiterlesen "Das spanische Gesundheitssystem: Organisation und Finanzierung" »

Arbeitsrecht: Änderungen und Aussetzung von Arbeitsverträgen

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Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen

Wenn wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte Gründe vorliegen, kann das Unternehmen folgende Arbeitsbedingungen ändern:

  • Tägliche Arbeitszeiten
  • Schichtarbeit
  • Ausgleichsregelungen
  • Arbeits- und Leistungssysteme
  • Merkmale, wenn die Änderung über die Grenzen der funktionalen Mobilität hinausgeht.

Individuelle Änderungen müssen dem Arbeitnehmer und seinen gesetzlichen Vertretern mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt werden. Bei Nichteinverständnis kann der Arbeitnehmer gerichtlich vorgehen.

Bei kollektiven Änderungen ist eine Konsultationsphase von mindestens 15 Tagen mit den Arbeitnehmervertretern einzuleiten, um die Arbeitnehmer anschließend schneller über die... Weiterlesen "Arbeitsrecht: Änderungen und Aussetzung von Arbeitsverträgen" »

Arbeitsrecht: Arbeitszeiten, Verträge und Urlaub

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Maximale Arbeitszeit und Ruhepausen

Die maximale Dauer der Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden, berechnet im Jahresdurchschnitt der tatsächlich geleisteten Arbeit.

Bei der Verteilung der Arbeitszeit müssen die Mindestanforderungen für tägliche und wöchentliche Ruhezeiten eingehalten werden:

  • Tägliche Ruhezeit: Mindestens 12 Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten.
  • Wöchentliche Ruhezeit: Ein halber Tag ununterbrochen.

Sonderregelungen für Arbeitszeiten

Für bestimmte Tätigkeiten wird die Mindestruhezeit auf 10 Stunden reduziert. Dazu gehören:

  • Angestellte in städtischen Immobilien (z. B. Hausmeister)
  • Wach- und Sicherheitspersonal (nicht im Eisenbahnbereich)
  • Landwirtschaftliche Arbeiten
  • Arbeit auf See
  • Handel
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Spanisches Wörterbuch: Bedeutungen und Synonyme

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A

  • Abocar (SE): Stimmen, leisten, annähern, engagieren
  • Abrasivos: Überhitzung, abrupt, alltäglich
  • Abrupt: Steilhang
  • Aufgenommene: Schockiert, betäubt
  • Abstrus: Unverständlich, undurchdringlich
  • Abject: Krabbeln, unterwürfig, verächtlich, ekelhaft, unwürdig
  • Access Road: Zufahrtsstraße
  • Raffiniert: Debuggen
  • Besitzstand: Sauer, heftig
  • Asiago: Verhängnisvoll
  • Acicate: Reiz
  • Collection: Kaution
  • Schärfe: Säure
  • Acusiar: Einen Anreiz schaffen
  • Adept: Anhänger
  • Dressing: Fixieren
  • Warnung: Schuld
  • Erklärte: Verhängen
  • Stern: Streng
  • Abyacente: Nebenan
  • Agape: Festmahl
  • Ducken: Ausblenden
  • ANC: Verlangen
  • Ahit: Langeweile
  • Aleve: Tückisch
  • Algida: Maximal
  • Altivo: Hochmütig
  • Amaina: Ruhig
  • Abgeraten (SE): Sich abwenden
  • Wortspiel: Mehrdeutigkeit
  • Abneigung: Unzufriedenheit
  • Schmerzstillende:
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Kommunikations- und Informationsnetzwerke in Organisationen

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Kommunikations- und Informationsnetzwerke

Funktionen

Kontrolle

Kontrolle des Verhaltens der Organisationsmitglieder.

Begründung

Informiert das Personal darüber, was zu tun ist, wie es zu tun ist und wie es verbessert werden kann. Fördert so erwünschtes Verhalten.

Gefühle ausdrücken

Ermöglicht den Ausdruck von Zufriedenheit, Frustrationen und Gefühlen.

Berichterstattung

Erleichtert Entscheidungen durch Aufklärung und liefert Einzelpersonen und Gruppen die notwendigen Informationen zur Entscheidungsfindung.

Arten der Kommunikation

Vertikal

  • Abwärts: Von einer übergeordneten an eine untergeordnete Stelle.
  • Aufwärts: Von einer untergeordneten an eine übergeordnete Stelle.

Horizontal

Zwischen Personen auf derselben Hierarchieebene.

Oblique

  • Abwärts:
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Arbeitnehmervertretung: Anzahl, Berechnung, Anpassung

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Arbeitnehmervertretung: Anzahl, Berechnung und Anpassung

1. Anzahl der Arbeitnehmervertreter

a) Die Rolle der Beschäftigten

Die Anzahl der Arbeitnehmervertreter ist im spanischen Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores, ET) festgelegt:

  • Personaldelegierte: siehe Art. 62.1 ET
  • Mitglieder des Betriebsrats: siehe Art. 66.1 ET

b) Berechnung der Arbeitnehmerzahl

Als Arbeitnehmer gelten:

  • Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen
  • Arbeitnehmer mit unbefristeten, diskontinuierlichen Verträgen
  • Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen von mehr als einem Jahr

Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen von weniger als einem Jahr werden anteilig berücksichtigt. Für alle 200 geleisteten Arbeitstage oder einen Bruchteil davon wird ein weiterer Arbeitnehmer... Weiterlesen "Arbeitnehmervertretung: Anzahl, Berechnung, Anpassung" »

Arbeitsrecht: Wesentliche Änderungen, Disziplinargewalt & Mobilität

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Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen

Wenn das Unternehmen wesentliche Änderungen bei den Arbeitsbedingungen einführen möchte, ist es wichtig, dass diese der Verbesserung der Unternehmensposition dienen. Solche Änderungen müssen ihren Ursprung in nachweisbaren wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbezogenen Gründen haben. Das Gesetz schließt daher die Möglichkeit aus, willkürliche Änderungen vorzunehmen, die lediglich auf dem Willen des Arbeitgebers beruhen.

Individuelle wesentliche Änderungen

Die Entscheidung, Arbeitsbedingungen wesentlich zu ändern, muss der betroffenen Person und ihren gesetzlichen Vertretern mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt werden. Wenn der Arbeitnehmer entscheidet,... Weiterlesen "Arbeitsrecht: Wesentliche Änderungen, Disziplinargewalt & Mobilität" »

Managementgrundlagen: Entscheidungen, Planung und Organisation

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Grundlagen des Managements und der Organisation

Allgemeine Konzepte und Kompetenzen

  • B, b, c, d, a, d
  • ll. 7 – Soziale Verpflichtung, soziale Sensibilität, soziale Verantwortung
  • Stärken, Schwächen, Kernkompetenzen

Organisationsstruktur und Bürokratie

  • Division of Labor (Arbeitsteilung)
  • Berufsberatung
  • Unpersönlichkeit
  • Regeln und formale Vorschriften
  • Formale Auswahl
  • Hierarchie der Autorität

Die Rolle der Unternehmenskultur

Die Kultur definiert Mitarbeiterverhalten, beeinflusst Marketingaktivitäten und fördert den Teamgeist.

Elemente der Kultur

  • Rituale
  • Materielle Symbole
  • Sprache

Managementrollen und Führungspositionen

  • Autorität
  • Leiter
  • Betreuer
  • Sprecher
  • Unternehmer
  • Unterhändler

Entscheidungsfindung im Management

Arten der Entscheidungsfindung

III. Intuitive Entscheidungen

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Arbeitslohn: Artikel 129-134 - Rechte und Bestimmungen

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Kompensation und Lohnbestimmungen

Artikel 129: Mindestlohn

Das Gehalt wird kostenlos zur Verfügung gestellt, darf jedoch in keinem Fall unter dem von der zuständigen Behörde festgelegten Mindestlohn liegen, wie gesetzlich vorgeschrieben.

Artikel 130: Lohnfestsetzung

Bei der Festsetzung der Höhe der Löhne in jeder Art von Arbeit werden die Quantität und Qualität der Dienstleistung sowie die Notwendigkeit berücksichtigt, dem Arbeitnehmer und seiner Familie ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Artikel 131: Freie Lohnverfügung

Der Arbeitnehmer kann frei über seine Löhne verfügen. Jede Einschränkung dieses Rechts nach diesem Gesetz ist nichtig.

Artikel 132: Unveräußerlichkeit des Lohnanspruchs

Das Recht auf Lohn ist unveräußerlich... Weiterlesen "Arbeitslohn: Artikel 129-134 - Rechte und Bestimmungen" »