Arbeitszeit, Pausen und Überstunden im Arbeitsrecht
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Definition der Arbeitszeit
Die Arbeitszeit wird in „gewöhnlichen“ Stunden gemessen, die in einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart sind. Stunden, die über die vereinbarte Dauer der Arbeitszeit hinausgehen, gelten als Überstunden. Die Referenzzeit für die Arbeitszeitmessung ist die Woche und der Tag:
Wochenarbeitszeit
Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden.
Tagesarbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Für Minderjährige liegt die tägliche Höchstdauer bei 8 Stunden.
Besondere Arbeitstage
Besondere Arbeitstage können eine höhere oder niedrigere Arbeitszeit als die normale Arbeitszeit erfordern. Ihre Eigenschaften sind durch entsprechende Königliche Dekrete geregelt.