Arbeitsrechtliche Regelungen: Arbeitszeit, Pausen und Gehalt
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Arbeitszeitregelungen
Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers richtet sich nach Artikel 34 des ET und wird im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart.
Tägliche Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit beträgt maximal 9 Stunden. Diese Grenze kann überschritten werden, sofern eine tägliche Ruhezeit von 12 Stunden eingehalten wird.
Wöchentliche Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit darf 40 Stunden im Jahresdurchschnitt nicht überschreiten. Die wöchentliche Ruhezeit darf nicht mehr als 36 Stunden (für Personen über 18 Jahre) oder 48 Stunden (für Personen unter 18 Jahren) betragen. Dies kann bis zu 14 Tage umfassen, mit 11 freien Tagen und 3 Arbeitstagen.
Arbeitszeitmodelle
- Gesamt: 40 Stunden pro Woche.
- Partiell: Bis zu 77% der 40 Stunden.
- Kontinuierlich: