Grundlagen des Arbeitsrechts
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Begriff des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit der Prinzipien und rechtlichen Institutionen, die das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer, der Dienstleistungen gegen Entgelt erbringt, und einem Arbeitgeber, der Weisungsbefugnis besitzt, regeln. Diese Beziehung wird durch einen Arbeitsvertrag begründet, der nicht zwingend schriftlich vorliegen muss.
Eng damit verknüpft ist das Recht auf Vereinigungsfreiheit, welches die kollektiven Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgeber- bzw. Wirtschaftsverbänden regelt. Diese Beziehungen unterteilen sich in:
- Verhandlungsdirektiven: Kollektiv ausgehandelte Vereinbarungen.
- Kollektive Konfliktlösung: Regelungen bei Streitigkeiten zwischen Vertretern und