Arbeitsrecht: Arbeitszeit, Urlaub und Gehaltsabrechnung
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Der Arbeitstag und die Arbeitszeit
Die Arbeitszeit wird in Tagen, Wochen oder Monaten gemessen, in denen der Arbeitnehmer aktiv seine Arbeit verrichtet.
Dauer des Arbeitstages
Die Dauer wird in den Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen im Rahmen der gesetzlich festgelegten Grenzen vereinbart. Die tägliche Arbeitszeit wird in Stunden gemessen.
- Wöchentliche Arbeitszeit: Die maximale Dauer beträgt im Durchschnitt 40 Stunden pro Woche.
- Werktägliche Arbeitszeit: Nach dem Arbeitnehmerstatut (ET) darf die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 9 Stunden betragen.
- Sonderarbeitszeiten (Special Days): Die Aktivitäten und Besonderheiten einiger Wirtschaftssektoren können Ergänzungen oder Kürzungen der regulären Arbeitszeiten erfordern.