Arbeitnehmervertretung, Gewerkschaften und Tarifverhandlungen in Unternehmen
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Arbeitnehmervertretung im Unternehmen
Anteil der Beschäftigten und Vertretungsformen
Die Vertretung der Arbeitnehmer erfolgt kollektiv und einheitlich durch Delegierte, den Betriebsrat (Ausschuss) oder Gewerkschaften des Unternehmens. Das Recht der Arbeitnehmer auf Beteiligung ist in Artikel 129.2 der Verfassung und § 4.1 g) des Arbeitnehmerstatuts anerkannt. Um dieses Recht auszuüben, haben Arbeitnehmer das Recht, sich am Arbeitsplatz zu versammeln. Unternehmer handeln auf eigene Initiative und werden durch ihre Organisationen vertreten.
Garantien für Arbeitnehmervertreter
- Schutz: Arbeitnehmervertreter genießen Priorität im Unternehmen, dürfen während ihrer Amtszeit nicht entlassen oder bestraft werden. Bei einer Geldstrafe muss ein widersprechendes