Arbeitsschutz: Rechte und Präventionsgrundsätze
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Artikel 14. Recht auf Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz
1. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen wirksamen Schutz ihrer Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Dieses Gesetz begründet die korrelative Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Diese Schutzpflicht gilt auch für Behörden in Bezug auf ihr Personal. Das Recht auf Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung, Ausbildung in der Prävention, Arbeitsunterbrechung bei unmittelbarer und ernster Gefahr sowie die Überwachung des Gesundheitszustands sind Bestandteile des Rechts der Arbeitnehmer auf wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
2. Bei der Erfüllung seiner Schutzpflicht muss der Arbeitgeber die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer... Weiterlesen "Arbeitsschutz: Rechte und Präventionsgrundsätze" »