Lärmschutz am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Vorschriften
Eingeordnet in Elektronik
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 4,38 KB
Lärmschutz am Arbeitsplatz: Gesetzliche Bestimmungen
Artikel 70: Bei der Exposition gegenüber Lärm ist zwischen stetigem Lärm, schwankendem Lärm und Impulslärm zu unterscheiden.
Definitionen der Lärmarten (Artikel 71)
- Stetiger Lärm: Geräusche mit Schwankungen des momentanen Schalldruckpegels von weniger als oder gleich 5 dB(A) bei langsamer Messung über einen Beobachtungszeitraum von einer Minute.
- Schwankender Lärm: Geräusche mit Schwankungen des momentanen Schalldruckpegels von mehr als 5 dB(A) bei langsamer Messung über einen Beobachtungszeitraum von einer Minute.
- Impulslärm: Geräusche mit Energieimpulsen von weniger als einer Sekunde Dauer in Abständen von mehr als einer Sekunde.