Umfassende Richtlinien für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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Barrierefreiheit am Arbeitsplatz
Für Menschen mit Behinderungen müssen Türen, Gänge, Toiletten und Arbeitsplätze so gestaltet sein, dass ein einfacher Zugang und hygienische Arbeitsbedingungen gewährleistet sind.
Arbeitsplatz- und Sozialeinrichtungen
Arbeitsplatz- und Ruheeinrichtungen müssen wie folgt gestaltet sein:
- Der Arbeitsplatz muss Zugang zu Trinkwasser haben.
- Es muss ausreichend Umkleideräume geben.
- Es muss Duschen, Toiletten und Waschbecken mit kaltem und warmem Wasser geben.
- Toiletten und Rastplätze müssen ausreichend Tische und Sitzgelegenheiten haben.
- Schwangere Frauen, die im Freien arbeiten, müssen einen Tisch zum Ausruhen haben.
- Arbeitsplätze und Ausrüstungen im Freien müssen ebenfalls leicht zugänglich sein.