Die Autonomie in Spanien: Prinzipien und Verfassungsrechtliche Grundlagen
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Anerkennung des nationalen Pluralismus der spanischen Nation
- Die Verfassung erkennt an, dass Spanien keine einheitliche Realität ist, sondern pluralistisch: eine „Nation der Nationen“.
- Die spanische Nation setzt sich aus verschiedenen nationalen Realitäten und Regionen zusammen. Obwohl der Verfassungstext keine explizite Unterscheidung in der rechtlichen Behandlung vorsieht, ermöglicht die Übergangsbestimmung 2 der Verfassung, dass Katalonien, das Baskenland und Galicien aufgrund ihrer Einstufung als „historische Nationalitäten“ und der in der jüngeren Geschichte zum Ausdruck gebrachten nationalen Haltungen sehr schnell politische Autonomie gemäß Artikel 151 der Verfassung erlangen konnten.
Grundlagen der Autonomie
- Die Verfassung