Instrumentale Rechte und Gewissensklausel im spanischen Arbeitsrecht
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Instrumentale Rechte: Meinungs- und Informationsfreiheit
Artikel 20.1 fasst bestimmte Rechte zusammen, die der Freiheit der Meinungsäußerung und dem Recht auf freie Information dienen, um deren Wirksamkeit zu gewährleisten. Dazu gehören die Gewissensklausel und das Berufsgeheimnis, aber auch:
- Recht auf Entwicklung der Kommunikationsmedien.
- Recht auf Zugang von Personen sowie politischen und sozialen Gruppen zu öffentlich-rechtlichen Medien.
- Artikel 105 b) der Verfassung: Zugang zu amtlichen Unterlagen für die Forschung.
- Auch das Recht auf Berichtigung, das zwar nicht explizit in der Verfassung genannt wird, vom Verfassungsgericht jedoch als aus dem Recht auf Information abgeleitet verstanden werden kann.
Die Gewissensklausel und das Berufsgeheimnis
Art.
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