Handelsunternehmen: Definition, Eigenschaften und Rechtliche Grundlagen
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Handelsunternehmen: Definition und Organisation
Ein Handelsunternehmen (Trade Company) ist die Gesamtheit aller Personen und Sachen, die durch den Inhaber organisiert sind, um eine belastende Tätigkeit, eine profitable Fertigung oder den Austausch von Waren oder Dienstleistungen für den Markt durchzuführen.
Eigenschaften eines Handelsunternehmens
- Der Satz von Sachen und Rechten ist geordnet und systematisiert.
- Es unterliegt der rechtlichen Anerkennung und dem Schutz.
- Das Eigentum und die Organisation der Elemente liegen beim Unternehmer oder Kaufmann.
Rechtsnatur des Unternehmens
Das Unternehmen oder die Verhandlung ist ein universelles Gebilde, das nach dem Willen des Eigentümers auf seinen Handelsverkehr mit zivilen Immobilien reagiert.