Rechtliche Grundlagen der Zuwanderung in der Europäischen Union
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Rechtliche Grundlagen der Zuwanderung in der EU
Nicht mehr die Voraussetzungen für die Einreise, die Anwesenheit oder den Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats.
Der Vertrag sieht eine koordinierte Aktion des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen vor, die sich rechtmäßig in der Gemeinschaft aufhalten. Solche Maßnahmen sind durchzuführen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, "den Umfang der Zulassung von Drittstaatsangehörigen auf ihrem Hoheitsgebiet zu bestimmen, um eine selbstständige oder abhängige Beschäftigung zu suchen".
Vor dem Vertrag von Lissabon
Vor dem Vertrag
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