Der Kaufvertrag: Grundlagen und Immobilienrecht
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Der Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, in dem sich eine Partei (der Verkäufer) verpflichtet, eine Sache zu übergeben, und die andere Partei (der Käufer) sich verpflichtet, dafür in bar zu bezahlen.
Art. 1793 CC
Klassifizierung von Verträgen
- Es ist ein bilateraler Vertrag, bei dem sich beide Parteien darauf einigen, einander etwas zu geben und dafür eine angemessene Gegenleistung zu erhalten.
- Es ist ein kommutativer Vertrag, bei dem die Verpflichtungen der Parteien als gleichwertig anzusehen sind.
- Es ist ein Konsensualvertrag, der durch die Einigung der Parteien zustande kommt.
- Es ist ein belastender Vertrag, bei dem sich die Parteien gegenseitig belasten (Leistungen und Gegenleistungen erbringen).
- Es ist ein Hauptvertrag, der nicht