Dingliche Rechte und Besitz: Systematik und Rechtsgrundlagen
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Klassifikation der dinglichen Rechte
In der Rechtslehre wird zwischen verschiedenen Arten dinglicher Rechte unterschieden:
- Vorläufige Rechte: Der Besitz (Possessio).
- Endgültige dingliche Rechte: Diese unterteilen sich in:
- Absolut: Das Eigentum (Propiedad).
- Beschränkt: Diese werden weiter unterteilt in:
- Nutzungsrechte: Nießbrauch, Gebrauch, Wohnrecht, Dienstbarkeiten und Erbbaurecht.
- Verwertungsrechte: Pfandrecht, Hypothek und Antichrese.
- Erwerbsrechte: Vorkaufs- und Rückkaufsrechte (Retracto).
Die Klassifikation wird durch den Verweis auf Rechte an immateriellen Vermögenswerten, wie das geistige Eigentum, vervollständigt.
Zweifelhafte Arten und das Ius ad rem
Es ist umstritten, ob das Pfandrecht als Vorkaufsrecht oder reine Garantie verstanden... Weiterlesen "Dingliche Rechte und Besitz: Systematik und Rechtsgrundlagen" »