Rechte und Pflichten von Beamten
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Besondere Verpflichtung
Beamte haben eine besondere Verpflichtung:
- Zur Ausübung einer dauerhaften hierarchischen Kontrolle der Institutionen und der Leistung des Personals aus der Abhängigkeit.
- Dauerhaft die Einhaltung der festgelegten Pläne und Durchführung der Verordnungen.
- Die Überwachung und Kontrolle der Befugnisse, die sie delegieren.
- Zur Erfüllung ihrer Pflichten fair und in Übereinstimmung mit den Anweisungen, klaren Zielen und allgemeiner Anwendbarkeit.
Keine Ernennung
Die Ernennung einer inkompetenten Person ist nichtig. Das Gesetz mildert die Auswirkungen der Nichtigkeit der Erkenntnis, dass nicht die Rückerstattung von Zahlungen für den Urlaub verlangt wird, sofern die Aufsicht der Behinderung nicht zuzurechnen ist.