Strafrecht und moderne Entwicklungen: Mediation und Privatisierung
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1. Das Strafrecht als Teil des öffentlichen Rechts
Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht, da es die Beziehungen zwischen dem Staat und dem Bürger regelt. Der Staat besitzt das exklusive Recht zur Gesetzgebung und Durchsetzung, während die Justiz für die Anwendung der Gesetze zuständig ist. Die Verwaltung übernimmt die Vollstreckung der Strafe, wobei der Richter die Aufsicht über den Strafvollzug führt. In jüngster Zeit gibt es Tendenzen zur Privatisierung, was die Frage aufwirft, ob wir uns noch im rein öffentlichen Bereich bewegen.
1.1. Klassifizierung von Straftaten
Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Straftaten:
- Öffentliche Straftaten: Diese werden von Amts wegen verfolgt.
- Semi-öffentliche Straftaten: Hier